Inning:Widerspruch kann teuer werden

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Die Nähe zum nächsten Windrad ist nun Streitthema in Gemeinden des Landkreises. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Der Inninger Gemeinderat befasst sich am Dienstag mit der Frage, wie groß der Abstand zu Windrädern sein soll

Von Astrid Becker, Inning

Nach Wörthsee wird sich nun auch der Gemeinderat in Inning mit der Frage beschäftigen, ob die 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen eingehalten werden muss. Sollte der Rat am kommenden Dienstag dafür votieren, würde die Gemeinde aus dem Teilflächennutzungsplan des Landkreises ausscheren, in dem Konzentrationsflächen für Windräder festgelegt sind. Doch die Aussichten für die Windkraftgegner, nach dem Scheitern dieses Ansinnens in Wörthsee nun wenigstens in Inning einen Erfolg für sich verbuchen zu können, stehen nach Einschätzung von Bürgermeister Walter Bleimaier eher schlecht.

Eines ist in Inning aber anders als in den Nachbargemeinden Grafrath und Wörthsee. Hier ist es nicht die CSU, die einen entsprechenden Antrag gestellt hat, sondern die Bürgerinitiative für Innings Zukunft (BIZ), die bei der letzten Kommunalwahl auf Anhieb drei Sitze im Ratsgremium erringen konnte. Auch sie fordert, dass gemäß Artikel 82 IV 3 der Bayerischen Bauordnung die 10-H-Abstandsregelung einzuhalten ist. Was in Grafrath im Nachbarlandkreis Fürstenfeldbruck längst beschlossene Sache ist, ist vor kurzem in der Gemeinde Wörthsee mit elf zu sechs Stimmen abgelehnt worden. Aus einem einfachen Grund: Die Gemeinde hatte sich juristischen Rat von Anwalt Gerhard Spieß eingeholt und auch Kreisbaumeister Christian Kühnel gefragt.

Die beiden erklärten, dass es "eng werden" könnte, wenn sich Wörthsee aus dem Teilflächennutzungsplan verabschieden würde. Denn sollte die ohnehin verfassungsrechtlich umstrittene 10-Regelung gekippt werden, gelte wieder der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von Windrädern zur nächsten Wohnbebauung. Und der liegt nur bei 600 Metern, nicht bei 1000 Metern, wie es der Landkreis Starnberg und seine 14 Kommunen bisher im Teilflächennutzungsplan vorschreiben. Zudem gibt es noch einen Vertrag zur landkreisweiten Windkraft-Planung durch Ausweisung von Konzentrationsflächen, den alle Gemeinden unterschrieben haben und der auch von der Rechtsaufsicht, der Regierung von Oberbayern, geprüft wurde.

Eine "Widerspruchsgemeinde", so wurde nun auch den Inningern von derselben Kanzlei Döring Spieß mitgeteilt, würde sich als "vertragsbrüchig" erweisen: "Angesichts der erheblichen Kosten, die in allen Gemeinden mit diesen Planungen verbunden waren, lassen sich insoweit auch Haftungsrisiken beziehungsweise Schadensersatzansprüche nicht ausschließen." Allein dieses Argument werde zur Ablehnung des BIZ-Antrags führen, da ist sich Bürgermeister Bleimaier sicher.

Tatsächlich sprechen die Mehrheitsverhältnisse in seinem Ratsgremium für seine Einschätzung: So hatten sich die Grünen, die vier Gemeinderäte stellen, stets für Windkraft ausgesprochen. Schon allein aus diesem Grund ist nicht davon auszugehen, dass sie den Windkraftgegnern nun einen Erfolg bescheren werden. Auch die Mehrheit der CSU, immerhin mit sechs Sitzen im Rat, war den einstigen Windradplanungen positiv begegnet ebenso wie die Freien Wähler, die mit zwei Gemeinderäten im Gremium vertreten sind.

Bürgermeister Bleimaier kann die Sorgen rund um Windräder auf seiner Gemeindeflur ohnehin nicht recht nachvollziehen: "Die Inninger haben sich im Bürgerentscheid klar gegen die drei geplanten Windräder bei uns ausgesprochen. Und dabei bleibt es", sagt er. "Was der Bürger entscheidet, kann der Gemeinderat nicht aufheben."

© SZ vom 08.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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