Inning:Heftiger Streit vor dem Entscheid

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Verein Pro Inning wirft Gegnern der Umfahrung Fälschung vor

Von Astrid Becker, Inning

In der Gemeinde Inning geht es kurz vor dem Bürgerentscheid hoch her. Nun wurde auch die Rechtsaufsicht des Landratsamts aktiv. Die Befürworter der Entlastungsstraße, der Verein Pro Inning, hatte nach eigenem Bekunden die Prüfung durch die Kreisbehörde initiiert. Im Wesentlichen war es laut Stefan Diebl vom Landratsamt dabei um zwei Punkte gegangen: Ob die Gemeinde Adressen von Jungwählern weitergeben darf - und das Ergebnis des Bürgerentscheids am Sonntag möglicherweise angefochten werden kann.

Hintergrund ist ein massiver Vorwurf der Befürworter an eine kleine Bürgerinitiative "Unser Inning erhalten", die sich erst vor kurzem formiert hat und gegen den Bau der Umfahrung ist. Sie hatte in einem Flyer und auch im Internet mit Lärmschutzbelastungskarten geworben und deren Quellen nicht korrekt genannt. Daraufhin hatte Pro Inning die Gegner der "Fälschung" und des "Betrugs" bezichtigt. "Wir haben diese Bombe am Freitag platzen lassen", sagte der Vorsitzende von Pro Inning, Herbert Klausnitzer. Zu diesem Zeitpunkt hätten aber bereits fast 800 Inninger via Briefwahl über den Bau der Straße abgestimmt: "Also bevor diese Wählertäuschung bekannt wurde." Fraglich sei nun, ob diese Stimmen überhaupt gültig sein könnten und ob die Gemeinde diese gesondert auszählen müsse, so Klausnitzer dazu am Dienstag zur SZ. Zudem hätten junge Menschen, die gerade erst 18 Jahre alt geworden seien, Wahlwerbung der Gegner erhalten. Auch hier stellte sich offenbar die Frage, ob Daten und Adressen womöglich unrechtmäßig von der Gemeinde weitergegeben wurden.

Das Landratsamt als Rechtsaufsicht sieht jedoch nach Auskunft ihres Sprechers Stefan Diebl keinen Anlass einzuschreiten. "Aus Sicht des öffentlichen Rechts, das wir vertreten und prüfen, sind in der Wahlwerbung praktisch alle Behauptungen erlaubt, so lange sie nicht unter Zwang oder Druck erfolgt sind." Auch in der Weitergabe von Daten - in diesem Fall von den Grünen bei der Gemeinde angefordert - muss er die Befürworter enttäuschen: "Gemeinden dürfen diese an Parteien und Wählergruppen herausgeben." Zu prüfen, ob diese die Daten womöglich an Dritte weitergegeben hätten und ob - wie im Fall der Lärmkarten - Urheberrechtsverletzungen vorlägen, sei nicht Sache der Rechtsaufsicht. Diebl: "Das ist Privat- oder Datenschutzrecht."

© SZ vom 27.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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