Inning:Gemeinde erhebt wieder Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Inning wird künftig wieder Zweitwohnungssteuer erheben. Darauf hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag verständigt. Wegen der noch ausstehenden Urteile des Verwaltungsgerichtshofs zu den entsprechenden Satzungen in Bad Wiessee und Schliersee hatte das Gremium im Februar beschlossen, für 2016 vorerst keine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Weil nun aber klar ist, dass die Satzungen der beiden anderen Gemeinden rechtmäßig sind, werden die 408 Menschen, die in Inning einen Nebenwohnsitz haben, nachträglich zur Kasse gebeten nach dem bisherigen siebenstufigen System. Denn schon 2017 gelten dann neue Steuersätze, auf die sich der Gemeinderat ebenfalls in der Dienstagssitzung geeinigt hat. Die betroffenen Wohnungsbesitzer können dann - zumindest teilweise - mit Erleichterungen rechnen.

So werden künftig all diejenigen, die mit ihrem Eigentum eine Nettomiete im Jahr bis 625 Euro beziehen könnten, nicht mehr wie bisher 150 Euro bezahlen, sondern nur mehr 55 Euro. Wer zwischen 625 und 1250 Euro erzielen könnte, wird mit 110 Euro Zweitwohnungssteuer rechnen müssen. Bis zu 2500 Euro fallen künftig 225 Euro an, bis 5000 Euro sind es 450 Euro, bis 10 000 Euro 900 Euro, zwischen 10 000 und 20 000 Euro sind es 1800 Euro. Werden mehr als 20 000 Euro und mehr an Jahresnettomiete eingenommen, müssen 3600 Euro an Zweitwohnungssteuern bezahlt werden.

© SZ vom 08.12.2016 / Abec - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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