Herrsching:Schlägerei im Rausch

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Gericht verurteilt 26-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung

Von Christian Deussing, Herrsching

Ein Kneipenabend mit reichlich Alkohol und ein Streit um das Rauchverbot haben im vergangenen November in Herrsching zu einer Schlägerei geführt. Dabei schlug ein Maurer laut Anklage einem Sportstudenten gezielt ins Gesicht und soll danach noch einen weiteren Lokalbesucher mit Füßen traktiert haben - gemeinsam mit einem anderen, unbekannten Angreifer. Der muskulöse Angeklagte behauptete jetzt vor dem Amtsgericht Starnberg, "nicht zugeschlagen" zu haben. Er sei jedoch damals "megabetrunken" gewesen und könne sich daher auch nicht mehr ausreichend erinnern, sagte er im Prozess.

Allerdings glaubten weder Staatsanwalt noch Amtsrichterin an die Unschuld des einschlägig vorbestraften Herrschingers, denn die Aussagen der beiden Opfer seien glaubhaft und "ohne Belastungseifer" erfolgt. Der 26-Jährige wurde deshalb wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Außerdem muss er jeweils 750 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen und zehn Gespräche bei der Suchtberatungsstelle Condrobs wahrnehmen. Die Richterin hatte den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte vor allem im Suff zuschlägt und wohl ein Alkoholproblem habe. Der Maurer hatte nämlich zuvor im Prozess erzählt, in der Tatnacht "Zehn Bier, fünf Longdrinks und einige Stamperl" getrunken zu haben. Dazu hatte die Richterin angemerkt, dass man bei "dieser Menge an Alkohol auch bewusstlos sein könnte".

Auslöser der Prügel war offenbar ein gewisser "Jakob", den aber niemand im Lokal näher gekannt haben will. Auch der Angeklagte beteuerte, nicht zu wissen,wer diese Person sei. Jedenfalls hatte eines der Opfer den ominösen "Jakob" in der Kellerbar darauf angesprochen, dass das Rauchen nicht erlaubt sei. Kurz darauf sei er auch von diesem Gast mit einem Fausthieb attackiert worden. "Meine Nase ist blau angelaufen und ich hatte einen kleinen Cut", sagte der 23-jährige Verkäufer. Für den Verteidiger blieb einiges unklar, weil viele Beteiligte betrunken gewesen seien. Er hatte eine Geld- statt Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

© SZ vom 06.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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