Herrsching:Rätselhafter Diebstahl

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Aus einer Zahnarztpraxis sind zwei Goldringe spurlos verschwunden

Von Christian Deussing, Herrsching

In einer Zahnarztpraxis in Herrsching sind vor sechs Monaten zwei Goldringe im Gesamtwert von 2200 Euro gestohlen worden. Eine Zahnarzthelferin hatte sie auf einen Tisch im Umkleideraum abgelegt und abends vergessen, sie wieder auf die Finger zu streifen. Am nächsten Nachmittag, als die Frau wieder zur Arbeit kam, waren Verlobungs- und Ehering verschwunden. Eine Kollegin geriet in Verdacht, weil sie am fraglichen Tag zeitweise allein in der Praxis gewesen war. Auf Video war zudem aufgezeichnet, dass sie unbefugt zwei Schachteln mit Einmalhandschuhen in ihr Auto verlud. Der Mitarbeiterin wurde fristlos gekündigt, außerdem erhielt sie wegen der Diebstähle einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu 50 Euro. Doch die 43-Jährige legte Einspruch dagegen ein, weshalb der Fall jetzt vor dem Amtsgericht Starnberg behandelt wurde.

Dabei fragte der Verteidiger immer wieder nach, ob nicht auch Patienten oder andere Kollegen die Ringe hätten stehlen können. Die Tatvariante, dass ein Patient zugegriffen haben könnte, erwies sich aber als unwahrscheinlich. Denn der Umziehraum der Mitarbeiter befindet sich im hintersten Winkel des Untergeschosses, wo auch das Labor und der Materialraum untergebracht sind. Der Zugang befindet sich hinter dem Anmeldetresen. Nach unten habe sich "noch nie ein Patient verirrt", sagte der Zahnarzt als Zeuge aus. Er habe niemals mit so einem Diebstahl in seiner Praxis gerechnet. Allerdings wies ihn die Richterin auf einen früheren Vorfall hin: Dabei waren 400 Euro aus einem Karteikasten entwendet worden, von dem nur die Praxis-Gehilfen wussten. Der Fall blieb ungeklärt.

Ebenso wenig ließ sich nun der Diebstahl der wertvollen Ringe im Prozess aufklären. Die Tat war auch für die Staatsanwältin nicht nachweisbar. Es seien auch andere Mitarbeiter nach unten gegangen und hätten die "Gunst der Stunde nutzen können", sagte die Anklägerin. Sie erwähnte zudem, dass seinerzeit bei einer kurzfristigen Hausdurchsuchung bei der Tatverdächtigen nichts gefunden worden sei.

Dagegen sah das Gericht den Diebstahl der Handschuhboxen als erwiesen an, was lediglich mit einer Geldauflage von 100 Euro geahndet wurde. Der Strafbefehl war somit vom Tisch. Die bestohlene Zahnarzthelferin indes zeigte sich untröstlich: Der Verlust ihrer Ringe sei "ganz schlimm", erklärte sie.

© SZ vom 01.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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