Gilching:Richter am Rathaus

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Gilchinger klagt gegen Neubau des Verwaltungsgebäudes

Von Christian Deussing, Gilching

Mit dem Eilantrag, den Bau des neuen Rathauses in Gilching an der Pollinger Straße zu stoppen, war Anlieger Eugen Mangold vor einigen Monaten gescheitert. Doch über seine Klage vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Starnberg im Vorjahr ist noch nicht entschieden worden. Die Richter machten sich nun am Donnerstag ein Bild davon, ob das Rathausgebäude mit seinem Veranstaltungssaal und den 40 oberirdischen Parkplätzen die Anwohner beeinträchtigen oder belästigen könnten.

Der 79 Jahre alte Kläger sieht auf jeden Fall den "Nachbarschutz" in dem angrenzenden Wohngebiet verletzt. Er verweist auf den viel zu geringen Abstand der Parkplätze zu den Häusern, auf die "unzureichende Erschließung und den künftig unzumutbaren Verkehrslärm" von Besuchern des Rathauses. Auch die Nachtruhe werde laut Mangold gestört, wenn Veranstaltungen um 22 Uhr noch nicht beendet sind. Der Anwalt des Gilchingers, Helmut Menche, hält die Genehmigung für rechtswidrig, weil Normen "nachbarschützender Gebote der Rücksichtnahme" nicht eingehalten worden seien. So sei zum Beispiel die "schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung" ungenügend. Es reiche auch nicht aus, über einen etwa 60 Meter langen und nur fünf Meter breiten "Flaschenhals" der Pollinger Straße das Rathaus-Grundstück zu erschließen, heißt es in seiner Klageschrift gegen den Freistaat Bayern.

Bei dem Ortstermin bemängelte der Rechtsanwalt und Experte für öffentliches Baurecht, erst kurzfristig aus dem Amtsblatt des Landkreises Starnberg von einem Änderungsbescheid erfahren zu haben. Dieser könnte aber in dem Verfahren noch wichtig sein, betonte Menche. Es geht zudem um ein ergänzendes Schallgutachten eines Ingenieur-Büros, das der Anwalt noch prüfen will. Der Vorsitzende Richter der 11. Kammer, Johann Oßwald, billigte den Antrag und setzte zugleich eine mündliche Verhandlung am 21. Januar nächsten Jahres im Verwaltungsgericht München an. Dann wird voraussichtlich im Rathaus-Prozess ein Urteil gefällt.

Beim Rundgang um die Rathaus-Baustelle bemerkte der Richter, dass die Pollinger Straße recht schmal ist und nur direkt vor dem Eingangsbereich und der Tiefgarage des Verwaltungsgebäudes breiter ist. Auch der schon jetzt oft dichte Verkehr in dieser Straße, auf der auch Linienbusse fahren, dürfte dem Juristen nicht entgangen sein. Ob jedoch dieser Eindruck ausreicht, die Baugenehmigung zu widerrufen, ist fraglich. Das Landratsamt hat stets betont, dass mit dem Rathausbau keine nachbarlichen Belange verletzt würden. Auch Gilchings Bürgermeister Manfred Walter meint, dass bei dem 17,5 Millionen teuren Projekt nichts mehr schief gehen wird. Das Rathaus ist als Bürgerzentrum konzipiert und soll Ende April 2016 fertiggestellt sein. 50 Mitarbeiter werden dort einziehen.

© SZ vom 20.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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