Gilching:Klage gegen Westumgehung

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Mit großen Bannern hatte eine Initiative für eine schnellere Realisierung der Westumfahrung im vorigen Jahr geworben. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Bau der Gilchinger Entlastungsstraße dürfte sich weiter verzögern

Von Christian Deussing, Gilching

Gegen die Baugenehmigung der Westumfahrung von Gilching ist beim Verwaltungsgericht München die Klage eines Bürgers aus St. Gilgen eingegangen. An dem kleinen Ortsteil soll die Trasse vorbeiführen. Eine Begründung des Klägers liege aber bislang nicht vor, sagte am Freitag auf Anfrage ein Sprecher des Gerichts. Er gehe davon aus, dass erst in einem Jahr oder noch später die Klage verhandelt werde könne. Somit wird der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 3. August vorerst nicht rechtskräftig.

Das ist ein harter Schlag für die Befürworter der seit langem geplanten Entlastungsstraße, die die Gemeinde und große Mehrheit der Gilchinger wünschen. Zudem ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Klage eingehen, denn die Frist hierfür läuft noch bis zum kommenden Mittwoch. Nach SZ-Informationen erfolgte die Privatklage des Bürgers aus St. Gilgen über eine große Münchner Rechtsanwaltskanzlei, in der etliche Spezialisten tätig sind. Dabei hatten die meisten Kommunalpolitiker und viele Gilchinger gehofft, dass die 4,8 Kilometer lange Umgehungsstraße mit Lärmschutzwällen endlich gebaut werden könnte. Auch Bauamtsleiter Max Huber hatte sich zuletzt noch zuversichtlich gezeigt, dass gegen das Straßenprojekt juristisch nicht vorgegangen wird. Er hielt den Planfeststellungsbeschluss für "ziemlich wasserdicht", weil in dem langen Verfahren alles getan worden sei, um Lösungen für alle Belange zu finden, wie Huber seinerzeit betonte.

Die Bezirksregierung hatte sämtliche Einwände zurückgewiesen und nach eigenen Angaben die Stellungnahmen von 24 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen "so weit wie möglich berücksichtigt". Die betroffenen Anlieger der künftigen Tangente befürchten vor allem den Lärm und Abgase durch den Verkehr, besonders bei Westwind. Zu den Einwendern gehören auch Landwirte und Gilchinger, die sich von einer zumutbaren Zufahrt zu ihren Anwesen abgeschnitten sehen oder bemängeln, nicht mehr ihre gepachteten Flächen nutzen zu können. Andere Einwohner fürchten um ihre Gesundheit oder kritisieren den Eingriff in Natur und Landschaft.

Auch der Inhaber einer Pferdepension sieht sich vom Verlauf der Trasse beeinträchtigt. Diese entziehe ihm etwa 70 Prozent der Koppelfläche, was den Reitbetrieb deutlich einschränke, heißt es im Einwand. Als Ersatz bietet die Regierung dem Betreiber des Pensionsstalls aber nun andere Flächen als Koppeln an.

Nach dem klaren Votum der Gilchinger beim Bürgentscheid vom 5. Juli 2015, die Westumgehung zügig zu realisieren, waren die Planungen wieder schneller vorangegangen. Ziel ist es auch, die Ortsdurchfahrt vom Schwerlastverkehr zu befreien. Der Spatenstich für das 14 Millionen Euro teure Projekt sollte eigentlich in zwei Jahren erfolgen und 2020 die Umfahrung eröffnet werden. Der Plan ist wohl nicht mehr zu halten.

© SZ vom 08.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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