Gilching:Geläuterter Dealer

Lesezeit: 1 min

Drogengeschäfte bringen Gilchinger Bewährungsstrafe ein

Von Armin Greune, Gilching

Der Angeklagte will möglichst kurzen Prozess machen. Gerade erst ist er Vater geworden, seine Vergangenheit als Verbrecher möchte er so schnell wie möglich hinter sich lassen. Deshalb räumt der Gilchinger alle ihm zu Last gelegten Delikte ohne Umschweife ein. Laut Anklageschrift hat er sich im Mai vergangenen Jahres große Mengen Marihuana und Amphetamin beschafft - mit dem Vorsatz, damit nicht nur den Eigenkonsum zu decken, sondern auch einen schwunghaften Handel zu betreiben.

Das Starnberger Schöffengericht unter Vorsitz von Christine Conrad will der jungen Familie nicht das Leben verbauen: Es verhängt schließlich eine 18-monatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss der Angeklagte an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen, 80 Stunden sozialer Arbeit ableisten und 1350 Euro zahlen, die er - so die Rechnung des Gerichts - bei den Drogengeschäften eingenommen hat. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

Statt des Angeklagten nahm sein Verteidiger zu den Vorwürfen Stellung: Es sei zutreffend, dass der Gilchinger "von einer unbekannten Person" 200 Gramm Cannabis und 300 Gramm Amphetamingemisch erworben habe. Etwa 50 Gramm Marihuana und 30 bis 50 Gramm Speed konnte er noch verkaufen, bis bei ihm die Polizei wegen einer anderen Angelegenheit in der Wohnung stand und auf einem Tisch Utensilien zum Drogenkonsum fand. Die Hausdurchsuchung förderte noch 136 Gramm Amphetamin und 180 Gramm Gras zu Tage, das im Gefrierschrank gebunkert war.

Mit dem Handel wollte sein Mandant Schulden tilgen, sagte der Anwalt: "Heute weiß er, dass es großer Blödsinn war und möchte jetzt hier einen Schlussstrich ziehen. Er hat den Drogen komplett entsagt und auch den damaligen Bekanntenkreis verlassen." Inzwischen sei seine Freundin niedergekommen und der Angeklagte stehe in fester Beschäftigung: "Sein Fokus ist auf die Zukunft der Familie gerichtet."

Auch die Staatsanwältin erkannte eine "günstige Sozialprognose" und plädierte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Das Gericht verhängte zusätzlich sechs Konsultationen bei einer Suchtberatungsstelle, damit der Gilchinger nicht wieder rückfällig wird. Der kalkulierte Umsatz der Drogengeschäfte wird als sogenannter Wertersatz eingezogen.

© SZ vom 16.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: