Gilching:Drogen aus dem Darknet

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Amtsgericht verurteilt Manager zu 18 000 Euro Geldstrafe

Von Christian Deussing, Gilching

In einer offenbar psychisch schwierigen Phase hatte der Mann vermutlich von seiner damaligen Gilchinger Wohnung aus in einem Darknet-Shop fünf Mal Drogen bestellt, um sie zu konsumieren. Nur die letzte Lieferung sei zufällig nicht bei ihm als Empfänger angekommen, wie in dem Fall ermittelt wurde. Wegen vorsätzlich unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln musste sich der Logistikservice-Manager nun vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Der Anklage zufolge hatte er von Juli 2019 bis Januar 2020 insgesamt 62 Gramm Marihuana und 40 Ecstasy-Pillen im Darknet gekauft. Der zuvor unbescholtene Mann wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Euro verurteilt, somit zu 18 000 Euro.

Der 39-jährige Angeklagte legte im Prozess reumütig ein Geständnis ab und erklärte, das Gericht nicht belügen zu wollen. "Ich habe großen Mist gemacht", sagte er, "und war in falsche Kreise geraten." Er sei damals in schlechter persönlicher Verfassung gewesen, nachdem seine Mutter gestorben und sich seine Zwillingsschwester von der Familie abgekapselt habe, in der er selbst aber auch keinen Rückhalt gefunden habe. Der Angeklagte beteuerte auf Nachfrage von Richter Ralf Jehle, seit zwei Jahren kein Cannabis und keine Pillen mehr bestellt zu haben und auch keinen Suchtdruck zu verspüren. Er finde seinen Ausgleich mittlerweile beim Yoga und Joggen, berichtete der Manager. Er verwies zudem auf mitgebrachte Fachliteratur, die ihn auf seinem neuen Weg helfe. Zudem versuche er, den Kontakt zu seiner Schwester wieder herzustellen. "Ich bin froh, mich gefunden zu haben und in ein vernünftiges Leben einzusteigen."

Der Richter glaubte dem einsichtigen Mann auf der Anklagebank. Er forderte ihn aber eindringlich auf, auf dem richtigen Weg zu bleiben, ohne falsch abzubiegen. Eben das seien früher die Bestellungen der Drogen gewesen, mit denen in einer schweren persönlichen Situation ein Ventil gesucht worden sei. Das habe jedoch nicht die Lösung der Probleme sein können, sagte Jehle.

© SZ vom 01.02.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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