Gilching:Auto als Waffe

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Amtsgericht verurteilt jungen Mann wegen Körperverletzung

Von armin greune, Gilching

"Sein großes Hobby ist Autofahren", sagt die Jugendgerichtshelferin über den Angeklagten, was ja bei der Tat auf der Hand läge. Auch in der Freinacht war der nun 19-jährige Gilchinger in seinem Wagen unterwegs. Als er kurz vor Mitternacht einen ehemaligen Kumpel vor einem Schnellrestaurant erkannte, der mit zwei Freunden in ein Auto stieg, entschloss sich der 19-Jährige, sich an ihre Fersen zu heften: "Spontan, aus purer Langeweile", wie sein Verteidiger zu erklären versuchte.

Nach einigen Minuten Verfolgungsfahrt durch Gilching kam es zur Konfrontation: Die Vorausfahrenden stoppten, der Angeklagte, der noch einen Freund an Bord hatte, hielt dahinter an. Als er sah, wie das Trio auf ihn zukam, "um den Fall unter Männern zu klären", wie es sein Anwalt ausdrückte, sah sich der 19-Jährige bedroht und gab Gas. Dabei streifte er wohl einen gleichaltrigen Kfz-Mechaniker, der sich am Wagen befand und dabei einen Bluterguss am Knie erlitt.

Damit sei der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt, befindet der Starnberger Jugendrichter Ralf Jehle. Der Angeklagte habe zwar "nicht mit Absicht aber mit bedingtem Vorsatz gehandelt". Er sei einfach losgefahren, "als die Situation brenzlig wurde". Wie schon die Jugendgerichtshelferin sieht Jehle die Tat als jugendtypisches Verhalten und wendet Jugendrecht an. Er verurteilt den 19-Jährigen zur Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro an die Lebenshilfe Starnberg.

Bezeichnend für den autonarrischen Angeklagten ist sein Verhalten nach der Tat. Weil der Angefahrene beim Start mit der Hand aufs Blech schlug und dessen Beifahrer einen Getränkebecher aus Pappe gegen das Auto warf, suchte der 19-Jährige mit Verstärkung kurz darauf den Verletzten daheim auf in dem irrigen Glauben, seine Karosse könnte beim "Einschlag" Schaden genommen haben. Als sich der Kfz-Mechaniker nicht zur Rede stellen lassen wollte, ließ der Angeklagte die Polizei rufen, die dann nicht wegen der vermeintlichen Sachbeschädigung sondern der von ihm verursachten Körperverletzung ermittelte. Die drei geladenen Zeugen konnten oder wollten nichts Erhellendes zum Tathergang oder -hintergrund beisteuern, ihre zögerlichen Aussagen trugen eher zur Verwirrung des Gerichts bei. Doch für Jehle war klar, dass der 19-Jährige sein Auto als Waffe missbraucht hatte, was sich auch in der Strafe niederschlug. Er verordnetet ein zweimonatiges Fahrverbot. Was den Angeklagten wohl härter trifft, als ein Wochenendarrest.

© SZ vom 16.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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