Gericht:Schlägerei mit Sohn und Vater

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Betrunkene Männer attackieren jungen Starnberger - Geld- und Bewährungsstrafen

Von Christian Deussing, Starnberg

Mit einer Schlägerei an Halloween 2019 vor einer Kneipe am Starnberger Bahnhofplatz musste sich jetzt das Starnberger Jugendgericht befassen. Die Angeklagten zeigten sich nur teilweise geständig, räumten aber ein, an dem Tag viel Alkohol getrunken zu haben. Die beiden 26-jährigen vorbestraften Männer aus Starnberg und Tutzing wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie müssen 800 Euro an die Lebenshilfe beziehungsweise 800 Euro ans Starnberger Tierheim zahlen. An den Attacken hatte sich auch der Vater einer der Burschen beteiligt: Der 57-Jährige wurde wegen fahrlässiger und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt.

Die jungen Männer behaupteten im Prozess, nicht geschlagen und nur sich selbst verteidigt zu haben. Das glaubten ihnen aber die Staatsanwältin und auch Richter Ralf Jehle nicht. Den Ermittlungen zufolge hatten die betrunkenen Männer in der Nacht zum 1. November 2019 nach einem Streit und Provokationen einen 20-Jährigen zu Boden geschlagen und auf ihn eingetreten. Dieser habe verhindern wollen, dass seine damalige Freundin mit den zwei Gästen aus dem Lokal spreche. Laut Anklage hatte sich noch der Vater eines Angreifers eingemischt. Der Mann hatte etwa 2,6 Promille im Blut. Er nahm den 20-Jährigen erst in den Schwitzkasten, danach lief er dem 20-jährigen Starnberger noch hinterher. Eine Bekannte half dem jungen Mann und zog ihn zu einem Taxi. Der Vater wollte dem Burschen dabei einen Hieb verpassen, traf aber versehentlich von hinten die Helferin. Die Krankenschwester stürzte und brach sich den linken Ringfinger. Zuvor hatte die 42-Jährige als Zeugin berichtet, dass einer der Männer auch auf dem 20-Jährigen gesessen habe und beide ihn "bearbeitetet" hätten. Am Taxi habe sie von einem älteren Mann einen Schlag abbekommen, der aber wohl nicht ihr gegolten habe.

Allerdings saß auch das 20-jährige Opfer, das damals 1,6 Promille intus hatte, auf der Anklagebank. Denn der junge Mann hatte trotz polizeilicher Belehrungen am Tatort seine Morddrohungen gegen die Schläger nach deren Attacken noch mehrmals wiederholt. Er muss dafür nun 400 Euro ans Tierheim zahlen. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil diese "Äußerungen aus einer affektiv hochgradig erregten Situation entstanden" seien. Der zweite Anwalt, der den Kumpanen verteidigte, verwies im Gericht auf das "diffuse Bild der Anklage". Er sprach von Rempeleien ohne schwerwiegenden Folgen für den 20-Jährigen. Doch der geforderte Freispruch blieb aus.

© SZ vom 21.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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