Gericht:Letzte Chance

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Angeklagter Gilchinger bleibt trotz etlicher Vorstrafen auf freiem Fuß

Von Christian Deussing, Gilching

Der junge Mann hat schon etliche Vorstrafen kassiert - unter anderem wegen Drogendelikten, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein. Sogar eine längere Haftstrafe im Jugendgefängnis hatte der Gilchinger schon verbüßt, was ihn offenkundig nicht davon abhielt, weitere Straftaten zu begehen. Nun musste er sich erneut wegen verkauften Marihuanas in geringen Mengen vor Gericht verantworten. Zudem war der Handwerker laut Anklage vor einem Jahr ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss am Steuer in Gilching erwischt worden. Der 24-Jährige wurde jetzt zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, allerdings mit erheblichen Auflagen. So muss er eine langfristige ambulante Therapie absolvieren, den Drogenentzug kontinuierlich nachweisen und 240 soziale Arbeitsstunden ableisten.

Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Auch seine Freundin war maßlos erleichtert. Der geständige Mann wusste, dass es für ihn wegen der langen Vorstrafenliste, auch mit vielen Bewährungen, sehr knapp war, nicht abermals hinter Gittern zu landen. Eben das hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gefordert, weil der Angeklagte "mehrfach seine Chancen nicht genutzt" habe. In seinem Schlusswort hatte der 24-Jährige beteuert: "Ich habe wirklich begriffen, dass es so nicht weiter gehen kann." Er wolle sich nun helfen lassen, vom Drogenkonsum wegzukommen und Hilfe annehmen.

Das müsse er auch, um diese nochmalige Chance zu ergreifen, betonte Amtsrichterin Christine Conrad. Das Urteil sei ein "letzter Versuch der Justiz, Ihnen einen Schubs zu geben". Denn sie sehe in der familiären und beruflichen Situation des Angeklagten derzeit einen "Silberstreifen". Doch sei es wichtig, das "Ruder herum zu reißen" und den Entzug durchzuziehen, ohne wieder rückfällig zu werden, so die Richterin. "Sonst geht es den Bach runter."

Der Verteidiger ist überzeugt, dass sein Mandant es schafft, den "Schalter langsam umzulegen". Er verwies darauf, dass der Angeklagte unumwunden die Vorwürfe eingeräumt habe, trotz eher dünner Beweislage. Zudem müsse man bei seinen Straftaten berücksichtigen, dass er unter "Suchtdruck" gestanden habe und den eigenen Konsum finanzieren wollte. Daher sei die therapeutische Hilfe der Start, seinen Mandanten "auf einen guten Weg zu bringen". Allerdings muss dem Angeklagten endgültig bewusst sein: Ohne seinen Willen wird es damit nicht klappen.

© SZ vom 07.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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