Gericht:Honorarstreit: Starnberg legt Berufung ein

Die Stadt Starnberg legt gegen das Urteil des Landgerichts München II im Honorarstreit, den der Rechtsanwalt Walter Georg Leisner gegen die Stadt angestrengt hat, Berufung ein. Der Stadtrat folgte damit einer Empfehlung von Rechtsanwalt Christian Langgartner, der die Stadt in dieser Angelegenheit vertritt, teilte eine Rathaus-Sprecherin mit. Das Gremium hatte über die Angelegenheit am Mittwoch in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung nichtöffentlich beraten. Das Landgericht hatte die Stadt am 10. Dezember im Honorarstreit um eine rechtliche Beratung bei den Bahnverträgen zur Zahlung von knapp 188 000 Euro verurteilt. Rechtsanwalt Leisner hatte zuletzt 212 000 Euro gefordert. Er hatte hierbei nicht nach Stunden, sondern nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Streitwert der Bahnverträge abgerechnet, den der Vorsitzende Richter Sven Thonig auf 32 Millionen Euro taxierte. Ein zunächst vorgeschlagener Vergleich über 120 000 Euro war am Veto des Stadtrats gescheitert, weil Vertragsdetails unklar geblieben wären.

© SZ vom 20.12.2019 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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