Gericht:Bewährung für Fahrrad-Dieb

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Einschlägig vorbestrafter Mann zeigt sich vor Gericht reumütig

Von Christian Deussing, Starnberg

Auf dem Weg zu seinem Reinigungsjob in Schorn hat ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Mann zwei Mountainbikes vom Hof der Munich International School (MIS) im Starnberger Ortsteil Buchhof gestohlen. Laut Anklage war er am 4. Juni 2018 vormittags über das verschlossene Tor geklettert und hatte die beiden Fahrräder im Gesamtwert von 1000 Euro über die Absperrung gehoben. Eines der Gefährte übergab er an einen Kollegen vor dem Tor. Doch den habe er nur sehr flüchtig gekannt und nur gewusst, dass er "Thomas" hieß. Der Mittäter konnte bis heute nicht ermittelt werden, auch das zweite gestohlene Fahrrad wurde bisher nicht gefunden.

Jetzt saß der 29-jährige Münchner allein auf der Anklagebank und musste sich vor dem Starnberger Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verantworten. Er wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit 800 Euro Geldauflage oder 80 Sozialstunden verurteilt.

Der Mann, der wegen Diebstählen, Drogendelikten und eines Einbruchs bereits 28 Monate im Gefängnis gesessen hatte, übernahm die komplette Verantwortung für den Fahrrad-Diebstahl in Buchhof. Es sei eine "Dummheit" gewesen, er habe aber unter Geldnot gelitten und schnell zur Arbeit gemusst, erzählte der geständige Angeklagte. "Ich habe an dem Tag bei einem Kollegen nicht mitfahren können, weil dessen Auto kaputt gegangen ist." Erst nach der Tat habe er erfahren, dass der Bereich hinter dem Tor von Kameras überwacht werde. Der 29-Jährige zeigte sich reumütig und versicherte, er werde das zweite Mountainbike ersetzen, das seit dem Diebstahl verschwunden ist.

Das rechnete ihm Richterin Christine Conrad positiv an. Doch sie verwies auch auf das umfassende Vorstrafenregister des Angeklagten, der nur sechs Tage nach seiner letzten Verurteilung kriminelle Energie entwickelt und die Fahrräder gestohlen habe. Das Gericht gab dem Mann, der keine Familie hat und inzwischen in einer Wohngemeinschaft betreut wird, aber nochmals eine Chance. Er sei auf einem guten Wege, habe die Aussicht auf einen festen Job und sollte während der Bewährung "das Ruder herumreißen", sagte Conrad, die dem Strafantrag der Staatsanwältin weitgehend folgte. Diese verwies auf die schwierigen Lebensverhältnisse des Angeklagten. Das tat auch der Verteidiger und betonte außerdem, dass sein Mandant die Fahrräder nicht gestohlen habe, um sie vielleicht zu verkaufen. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 13.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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