Gericht:Bafög-Zuschüsse erschwindelt

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Student aus Herrsching wegen Betrugs zu Arbeitsstunden verurteilt

Von Christian Deussing, Herrsching

Die Großeltern hatten auf seinem Konto für die spätere Ausbildung 34 660 Euro angelegt. Doch dieses Vermögen habe der Anklage zufolge der künftige Student beim Bafög-Amt bei zwei OnlineAnträgen nicht angegeben und daher zwischen Oktober 2018 und April 2020 insgesamt 7588 Euro zu unrecht als Förderbetrag erhalten. Der 21-jährige Herrschinger musste sich deshalb am Dienstag vor dem Jugendgericht in Starnberg wegen Betrugs verantworten. Er wurde zu 64 sozialen Arbeitsstunden verurteilt.

Der Angeklagte behauptete, dass ihm erst beim zweiten Bafög-Antrag im September 2019 bewusst geworden sei, einen Fehler gemacht zu haben. Um dies zu verschleiern, hat der Student laut Anklage mehr als 30 000 Euro auf das Konto seiner Mutter überwiesen, um sich weiterhin den staatlichen Zuschuss und das Darlehen zu sichern. Der 21-Jährige versuchte sich damit herauszureden, beim ersten Antrag "das Kleingedruckte nicht gelesen" und nichts von dem Konto und Aktien gewusst zu haben, die für ihn erworben worden seien. "Ich hatte keinen Zugriff aufs Geld und hätte mir davon kein Auto kaufen können", sagte er.

Richter Ralf Jehle erschienen diese Aussagen nicht glaubwürdig. Er betonte, dass es spätestens beim zweiten Antrag dem Angeklagten hätte klar sein müssen, dieses Sparvermögen dem Bafög-Amt mitteilen zu müssen und nicht der Mutter "hinüberzuschieben". Zudem war herausgekommen, dass der Student 801 Euro an Kapitalerträgen nicht gemeldet hatte. Über EDV-Datenabgleich und das Landesamt für Steuern waren Bafög-Mitarbeiter Unstimmigkeiten und die unterlassenen Angaben in den Anträgen aufgefallen.

Dadurch sei die Allgemeinheit geschädigt worden, sagte die Staatsanwältin, die 80 Sozialstunden forderte. Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant einsichtig sei und die unberechtigten Bafög-Beträge zurückgezahlt habe. Der Student versicherte, aus dem Fall seine Lehren gezogen zu haben.

© SZ vom 20.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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