Gericht:An der Haltestelle entblößt

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Exhibitionist abermals zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Armin Greune, Starnberg

Wie schwach mag die Triebkontrolle eines Mannes ausgeprägt sein, der sein Sexualorgan erneut vor einer Frau entblößt, obwohl er bereits drei Mal wegen Exhibitionismus verurteilt worden ist? Für den 38-Jährigen, der sich deswegen jetzt erneut vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten muss, steht viel auf dem Spiel. Nach zwei Geldstrafen war gegen ihn schon eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt worden - jetzt drohte folgerichtig ein längerer Gefängnisaufenthalt.

Die letzte einschlägige Vorverurteilung liegt freilich sieben Jahre zurück, und auch diesmal hat der Täter ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das erspart dem Opfer vor Gericht noch mal die beiden verstörenden Begegnungen aufleben zu lassen, die sich im Frühjahr 2020 zugetragen haben. Auf der anderen Seite bleibt so in der Verhandlung offen, wie belastend und erniedrigend die Frau diese Akte von sexueller Belästigung empfunden hat. Richterin Christine Conrad betont jedenfalls in der Urteilsbegründung ein "für das Opfer angsteinflößende Verhalten, das durch die Wiederholung den Schrecken für die Geschädigte potenziert hat". Tatsächlich guckte sich der Täter im Zeitraum von wenigen Wochen zweimal die selbe Frau auf der S-Bahn-Fahrt nach Gilching aus. Nach dem Aussteigen manipulierte er vor ihr dann im Umfeld der Haltestelle Argelsried an seinem Penis, "wobei er der Geschädigten fest in die Augen sah", wie in der Anklageschrift vermerkt war.

Auf Nachfrage der Richterin gibt der Angeklagte an, das Opfer vorher nicht gekannt, aber beim zweiten Mal wiedererkannt zu haben. Der zweifache Familienvater entschuldigt sich wiederholt für seine Straftat. Der Verteidiger legt dar, dass sich sein Mandant intensiv um eine Behandlung bemüht habe, nachdem ihm eine Psychiaterin im Dezember bescheinigt hatte, "unreif und kindlich" zu sein, die Gutachterin hielt eine Therapie dringend für geboten. Im kommenden Oktober sei dem 38-Jährigen ein Behandlungstermin in Aussicht gestellt worden. Außerdem habe man zur Strafmilderung einen Täter-Opfer-Ausgleich angeboten und wäre bereit gewesen, 2000 bis 3000 Euro Entschädigung zu zahlen - doch das habe die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Das sei wohl "sehr unglücklich gelaufen", räumte die Anklagevertreterin in der Verhandlung ein. Sie attestierte dem Beschuldigten eine positive Sozialprognose und plädierte auf eine abermalige, sechsmonatige Bewährungsstrafe.

Richterin Conrad folgte ihrem Antrag und setzte die Bewährungszeit auf vier Jahre fest, als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen" überweisen.

© SZ vom 09.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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