Gauting:Mordanklage gegen Messerstecher

Ein 17-jähriger Schüler hatte am 11. November vergangenen Jahres in seinem Gautinger Elternhaus eine 67 Jahre alte Haushaltshilfe von hinten niedergestochen. Nun ist der Jugendliche, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihm "Heimtücke und niedrige Beweggründe" vor. Der Prozess vor dem Landgericht München II wird voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen. Das Opfer war bei der plötzlichen Attacke lebensgefährlich verletzt worden, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden. Während der Tat war der Vater nicht im Hause gewesen; die Mutter wohnte in München.

Das Motiv des Schülers, der Reinigungskraft ein Obstmesser in den Rücken zu rammen, ist offenbar noch nicht eindeutig geklärt. Jedenfalls soll der Jugendliche am 11. November durch die praktische Prüfung zum Erwerb des Pkw-Führerscheins gefallen sein. Womöglich wollte er diesen Misserfolg an jenem Vormittag bei der Rückkehr gegenüber der Haushaltshilfe nicht zugeben. Im Prozess könnte das Motiv klarer werden - sofern der Angeklagte aussagen sollte oder zumindest das Opfer das damalige Geschehen nochmals beschreibt. In dem Verfahren werden sicher auch andere Faktoren eine Rolle spielen: zum Beispiel, ob es eine Vorgeschichte gibt, die zu der beinahen tödlichen Eskalation geführt hat.

Nach der Tat war der Schüler zum Gautinger Bahnhof geflüchtet und mit der S- Bahn nach München gefahren. Als er dort bei seiner Mutter auftauchte, verständigte sie die Polizei. Nach ihrem Sohn war bereits gefahndet worden, denn das Opfer hatte trotz der schweren Verletzung noch den Notarzt alarmieren können.

© SZ vom 14.05.2016 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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