Gauting:Mit 18 Monaten in die Krippe

Waldorfpädagogen erhalten Ausnahmegenehmigung

Der Waldorfkindergarten in Gauting, der auf dem Gelände in der Tassilostraße ein Kinderhaus plant, hat das Aufnahmealter der Kinder auf 18 Monate festgelegt und hat die Zustimmung dafür vom Haupt- und Finanzausschuss bekommen. Allerdings ist die Altersbeschränkung ausführlich diskutiert worden, da laut Bayerischem Kinderbetreuungsgesetz (Baykibig) eine Aufnahme generell bereits für Einjährige garantiert ist. Als die Leitung des Kindergarten ihr Konzept vorlegte, den Kindergarten im Erdgeschoss, die Krippe aber im ersten Obergeschoss unterzubringen, hatte die Fachaufsicht im Landratsamt Starnberg dies zunächst kritisiert, da es im Fall einer Rettungsaktion Probleme geben könnte, da die Krippenkinder noch nicht laufen könnten. Das Amt erkannte jedoch die Möglichkeit an, die sich aus dem pädagogischen Konzept, das auf der Menschenkunde und der Anthroposophie von Rudolf Steiner beruht, die Krippenkinder erst mit eineinhalb Jahren aufzunehmen. Stephanie Pahl (Mifü 82131) wies auf die Gleichstellung der Kindergärten hin. Der Waldorfkindergarten bekäme ja staatliche Zuschüsse, müsste somit die gleichen Vorgaben erfüllen. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich angenommen.

© SZ vom 20.09.2019 / Bla - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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