Gauting:Gauting verzichtet auf Berufung

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Das Verwaltungsgericht hatte im Juni die Tempo-30-Regel kassiert

Nach einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom vergangenen Juni musste Tempo 30 auf der Unterbrunner Straße und auf der Römerstraße in Gauting aufgehoben werden. Nun hat der Verkehrsausschuss in einer Sondersitzung lange darüber debattiert, wie man nun weitermachen wolle. Am Ende plädierte nur Christiane Lüst dafür, in Berufung zu gehen. Die große Mehrheit entschied, das Urteil zu akzeptieren.

Christiane Lüst (parteifrei) hatte in der Sitzung am Dienstag beantragt, weitere Sachverständige zum Thema zu hören. Unterstützt wurde sie von den Vertretern der Grünen. Ihrer Überzeugung nach habe das Gericht den Ortstermin nämlich zur falschen Uhrzeit angesetzt: Vormittags um 10.30 Uhr, wenn der Berufsverkehrs vorbei ist und die Kinder in Kindergarten und Schule sind. Zudem habe die Richterin die Gefahrenlage subjektiv als zu gering beurteilt, monierte Lüst. Doch Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) wies darauf hin, dass es nur darum gehe, die Chancen für eine Berufung abzuklopfen. Und dafür sei das Hinzuziehen von weiteren sachkundigen Personen nicht erforderlich. Lüsts Antrag wurde schließlich mit acht zu fünf Stimmen abgelehnt.

Rechtsanwalt Björn Reith von der Kanzlei Wurster Weiß Kupfer, der die Gemeinde vor Gericht vertreten hatte, erläuterte, das Gericht habe entschieden, dass die Anordnungen von Tempo 30 in der Römerstraße und von der 30er-Zone in der Unterbrunner Straße weder zulässig noch ausreichend begründet seien. Wenn schon die formalen Punkte nicht passten, habe eine Berufung keine Chance. Die Anordnungen seien nichtig, sagte Reith. An den formalen Mängeln sei nicht zu rütteln.

Reith riet der Gemeinde, das Urteil anzunehmen. Das bedeute nicht, dass nie wieder über Tempo 30 auf den Straßen nachgedacht werden könne. Ganz im Gegenteil: Man könne den ganzen Vorgang erneut aufrollen. Dann sollte sich die Gemeinde jedoch an die rechtlichen Vorgaben halten. Darum sei es ihm auch so wichtig gewesen, eine Liste aller Mängel in den Anordnungen zu bekommen. Dass der Gemeinde 2012 so viele formale Fehler unterlaufen seien, bezeichnete Jens Rindermann (Grüne) als "peinlich". Er sprach sich gegen einen Antrag auf Berufung aus und schlug vor, im zweiten Schritt, für die Römerstraße zumindest Tempo 40 zu beschließen. Doch diese Geschwindigkeitsbeschränkung sei in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen, bemerkte Kössinger.

Mit Ausnahme von Lüst stimmte der Ausschuss gegen die Berufung. Bevor sich Gauting mit neuen Tempo-Begrenzungen befasst, soll ein Verkehrskonzept erarbeitet werden, in dem zunächst alle Vorfahrtsstraßen aufgelistet werden.

© SZ vom 19.11.2015 / bla - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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