Bodennutzung:Gauting geht voran

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Gemeinde wünscht sich mehr Wohnungen mit günstigeren Mieten und beschließt eine Richtlinie zur sozialen Bodennutzung. Praktische Auswirkungen hat das aber vorerst nicht

Von Michael Berzl, Gauting

Wenn aus einem Acker Bauland wird, bringt das dem Eigentümer eine Menge Geld. Gerade in einer Gemeinde wie Gauting, wo die Immobilienpreise sich auf einem Spitzenniveau auch im bundesweiten Vergleich bewegen. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt dieser Planungsgewinn künftig etwas geringer aus, denn in Gauting soll eine Richtlinie zur sozialen Bodennutzung (Sobon) beachtet werden. Das hat der Gemeinderat auf Anträge von SPD und Grünen hin mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Demnach müsste zum Beispiel in einem neuen Mehrfamilienhaus ein bestimmter Teil der Wohnfläche günstiger als zum üblichen Marktpreis angeboten werden. Als Untergrenze haben die Gemeinderäte eine Geschossfläche von 500 Quadratmetern beschlossen. In der Sobon ist auch geregelt, wie viel ein Mieter verdienen darf, der in so eine geförderte Wohnung einziehen darf.

"Wir wollen auch diejenigen unterstützen, die keinen Wohnberechtigungsschein haben", sagte Bürgermeisterin Brigitte Kössinger im Gemeinderat. Gemeint sind Personen, die wegen ihrer Einkommensverhältnisse keinen Anspruch auf eine der üblichen Sozialwohnungen hätten. Als Beispiel nannte die Bürgermeisterin "einen jungen Regierungsrat, der eine Familie gründen und hier bleiben will, sich aber im Würmtal keine Wohnung leisten kann".

Allerdings dürften sich die praktischen Auswirkungen der Richtlinie in Grenzen halten. Im Rathaus ist derzeit kein Anwendungsbeispiel bekannt, wie Rainer Härta vom Bauamt sagte. In Gauting und Stockdorf wird vor allem in Wohnquartieren gebaut, in denen ohnehin schon Baurecht besteht. Auch ein neues Einfamilienhaus im Außenbereich wäre nicht betroffen. Um den Anforderungen der Sobon zu entsprechen, müsste die Gemeinde schon ein neues Baugebiet mit einem gewissen Umfang ausweisen. So etwas ist zwar hinter dem leer stehenden Firmengelände von AOA an der Ammerseestraße vorgesehen, doch dort ist ohnehin der Starnberger Verband Wohnen beteiligt, der auch Wohnungen mit Sozialbindung errichtet.

Sollte aber der Fall doch einmal eintreten, dass die Richtlinie zur Anwendung kommen könnte, ist die Gemeinde immer noch sehr frei, wie sie damit umgeht. Schließlich handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Satzung, wie Rechtsanwalt Gerhard Spieß betonte, sondern lediglich um eine "Handlungsanleitung". Details müssten in jedem konkreten Einzelfall geprüft und in einem städtebaulichen Vertrag mit dem jeweiligen Grundeigentümer geregelt werden. Zu viel darf die Kommune ihm nicht abknapsen, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite ist; auch die Kosten für Planung und Erschließung sind dabei zu berücksichtigen.

Ähnlich wie bei Wohngebäuden fordern die Grünen auch eine Sobon für Gewerbebauten. Allerdings ist die Rathausverwaltung der Ansicht, dass so eine Förderung EU-Recht widersprechen würde und damit unzulässig wäre. Das Thema soll in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Dienstag nochmals beraten werden.

© SZ vom 16.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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