Gauting:Drastische Geldbußen

Lesezeit: 1 min

Gauting verschärft Strafen für unerlaubte Baumfällungen

Von Michael Berzl, Gauting

Grundbesitzer, die gegen den erklärten Willen der Gemeinde Gauting Bäume fällen, riskieren künftig drastische Geldstrafen. Im Extremfall können bis zu 50 000 Euro fällig werden. So soll es in einer neuen Satzung stehen, deren wesentliche Inhalte der Bauausschuss einmütig gebilligt hat. Bürgermeisterin Brigitte Kössinger machte in der Diskussion aber auch deutlich, dass der Höchstsatz nur für besonders dreiste Fälle gedacht ist: "Das gilt für diejenigen, die ein Grundstück leer räumen, weil sie bauen wollen. Für die sind auch 50 000 noch Peanuts."

Die Gemeinde will einheitlich regeln, wie künftig Fäll-Anträge behandelt werden und welche Gebühren zu bezahlen sind. Anlass ist ein Gerichtsurteil. Es klärte, dass solche Entscheidungen Kommunen - und nicht der Landkreis - zu treffen haben. Eine Baumschutzverordnung gibt es in Gauting zwar nicht, dafür ist aber in Bebauungsplänen genau festgelegt, welcher Baum schützenswert ist. Daher liegen dem Bauausschuss oft Anträge auf Fällungen vor, die dann einzeln entschieden werden müssen. Meist richten sich die Gemeinderäte nach der Empfehlung von Magdalena Bahr, die im Rathaus für den Naturschutz zuständig ist.

Bahrs Vorschlag, der sich wiederum an Vorgaben aus dem Starnberger Landratsamt orientiert: Ein Bescheid, der eine Baumfällung erlaubt, soll 50 Euro kosten, eine Ablehnung dagegen nur 15 Euro. Diese Tarife orientieren sich an den Beträgen in der Einfriedungssatzung der Gemeinde. In der Regel verlangt die Gemeinde nach Fällungen Ersatzpflanzungen. Wer diese Auflage ignoriert, soll 3000 Euro bezahlen; damit würde die vom Kreis vorgeschlagene Strafe verdoppelt. Bei dieser Summe wurde berücksichtigt, dass Jungpflanzen mit dem vorgeschriebenen Stammumfang von mindestens 20 Zentimetern etwa 700 bis 1500 Euro kosten.

Die Naturschutzbeauftragte Bahr machte in der Sitzung auch klar, dass schon triftige Gründe vorliegen müssen, um einen Baum zu fällen, etwa bei Gefahr in Verzug, Borkenkäferbefall oder wenn ein Baum schon tot ist. Mit Laub verstopfte Regenrinnen oder eine geringfügige Verschattung reichen dagegen nicht. Sogar leichtere Schäden an Gebäuden seien in Kauf zu nehmen. Denn ein großer Baum stelle einen erheblichen finanziellen Wert dar. Eine hundertjährige Buche beispielsweise werde mit 66 000 Euro angesetzt. Fichten sollen künftig nicht mehr als erhaltenswert festgesetzt werden, kündigte Bürgermeisterin Kössinger an.

© SZ vom 31.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: