Gauting:Alles geregelt

Neue Satzung schreibt Stellplätze auch für Fahrräder vor

Von Michael Berzl, Gauting

Wer in Gauting ein neues Haus baut, muss schon bisher nachweisen, dass genügend Parkplätze für Autos angelegt werden. Künftig müssen aber auch Stellflächen für Fahrräder vorgesehen sein. Das ist neu. Zahl und Größe schreibt eine neue Satzung vor, mit der sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag befasst, nachdem die Fraktionen von Grünen und "Miteinander Füreinander" (Mifü) das Thema ins Gespräch gebracht hatten. Der Bauausschuss hat sich schon einstimmig für die Neuregelung ausgesprochen.

Demnach gelten künftig auch genaue Vorgaben für die Anzahl und die Größe solcher Fahrradabstellplätze. Wie viele vorgeschrieben sind, lässt sich aus Richtlinien errechnen, die zu der Stellplatzsatzung gehören. Ein ebenerdig angelegter Platz muss demnach mindestes 1,90 Meter lang und 70 Zentimeter breit sein. Wenn mehr als fünf Fahrradabstellplätze herzustellen sind, so ist jeder fünfte Platz mit einer Elektroladestation auszustatten, wie das die Mifü-Fraktion vorgeschlagen hat. In Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnungen sind für die Fahrräder sogar absperrbare Unterstände mit Dach und Beleuchtung vorgeschrieben.

Auch die Vorgaben für die Parkplätze für Autos sind in der neuen Fassung geändert. Sie müssen nun mindestens 2,80 Meter breit und mindestens 5,50 Meter lang sein. Das sind größere Abmessungen als bisher. Nach den bis dato gültigen Vorschriften muss zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus für jede Wohnung mit einer Fläche bis 50 Quadratmetern ein Parkplatz für ein Auto nachgewiesen werden; ab 120 Quadratmetern sind es zwei Stellplätze. Die Gemeinde Gauting geht davon aus, dass ein Platz bis zu 15 000 Euro kostet.

© SZ vom 18.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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