Friedhof:Gauting verbietet das Rauchen am Grab

Das Rauchen ist künftig auf dem Waldfriedhof in Gauting fast ausnahmslos verboten. Lediglich bei der Aussegnungshalle sollen sich Besucher noch eine Zigarette anstecken dürfen; dort soll auch ein Aschenbecher aufgestellt werden. Auf diese Neuregelung hat sich der Hauptausschuss in seiner Vorberatung geeinigt; am kommenden Dienstag stimmt der Gemeinderat darüber ab. Das Rauchverbot ist dabei nur eine von vielen neuen Regelungen, die beschlossen werden.

Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht im Starnberger Landratsamt haben die Gautinger ihre Friedhofssatzung überarbeitet und sich dabei an einem Muster des Bayerischen Gemeindetags orientiert und auch zusätzliche Bestimmungen aufgenommen. Über das Rauchen gab es bisher keine Vorschriften. Gegen ein generelles Verbot äußerte Grünen-Gemeinderat Jens Rindermann in der Ausschusssitzung am Dienstag allerdings Bedenken, da es ohnehin nicht eingehalten und auch nicht kontrolliert werden könne. Auf Anregung von Maximilian Platzer (CSU) soll es nun einen Raucherbereich bei der Aussegnungshalle geben.

Die neue Satzung regelt in insgesamt 34 Paragrafen, was auf dem Friedhof erlaubt und was verboten ist - zum Beispiel welche Arten von Gräbern es gibt, was bei Leichentransporten und Umbettungen zu beachten ist. Verboten ist es auch, Tiere mitzubringen; ausgenommen sind davon Blindenhunde.

© SZ vom 17.01.2019 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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