FFH-Gebiet:Schutz für Wälder und Wiesen

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Die Eichenallee zwischen Weßling und Seefeld wird als FFH-Gebiet ins europaweite Schutzgebiet-Netz Natura 2000 aufgenommen. (Foto: Georgine Treybal)

Für die Eichenallee sowie Flächen rund um Meiling und Weßling gelten besondere Vorgaben. Grundstücksbesitzer kritisieren willkürliche Grenzziehungen des Managementplans

Von Hannah Maassen, Starnberg

Etwa zwei Jahre lang haben Behörden den Zustand des 320 Hektar umfassenden Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling" erfasst. Dieses ist Teil des europaweiten Natura-2000-Netzes, das aus FFH- und Vogelschutzgebieten besteht. Anhand der Kartierungen und Zustandserfassungen von Lebensräumen im Wald und Offenland wurde ein Managementplan erstellt, der helfen soll, schutzwürdige Pflanzen und Tiere zu erhalten oder solche sogar wieder anzusiedeln. Ihr Vorkommen und ihr Erhaltungszustand im Schutzgebiet wird als hervorragend, gut oder mittel bis schlecht bewertet. Mit der Gesamtnote legt man notwendige und wünschenswerte Maßnahmen zur Erhaltung oder Förderung einer Art fest. Ein Ziel ist zum Beispiel die Wiederansiedlung der im FFH-Gebiet verschollenen Arten Frauenschuh und Hirschkäfer.

Ungefähr 50 der vom FFH-Gebiet betroffenen Eigentümer und Pächter sowie Vertreter der Behörden haben sich an einem runden Tisch im Landratsamt zur Vorstellung des Managementplanes getroffen. Vertreter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim (AELF), das zugehörige Kartierteam und Gabriele Anderlik-Wesinger vom Büro für Landschafts- und Vegetationsökologie stellten ihren Entwurf zur Debatte.

Das abgegrenzte Gebiet ist grob in die Lebensraumtypen Offenland mit Kalkmagerrasen und feuchten Hochstaudenfluren sowie Wald unterteilt. Der überwiegt im FFH-Gebiet deutlich und besteht aus Waldmeisterbuchen-, Erlen- und Erlen-Eschenwäldern. Die Maßnahmen sind für die Grundstückbesitzer ein Hinweis, keine Verpflichtung, betonte der Natura-2000- Gebietsbetreuer Markus Heinrich vom AELF: "Sie müssen nichts, dürfen aber auch nicht alles." Wer aber etwas aktiv zur Verbesserung des Schutzgebiets beitrage, dürfe mit Fördergeld rechnen. Sanktionen würden nur bei Verstößen gegen das Verschlechterungsverbot verhängt: Wenn etwa geschützte Orchideen auf einer Wiese wachsen, sei der Besitzer zwar nicht zur Mahd verpflichtet, dürfe aber auch kein Holzlager darauf errichten.

Der von den Behörden aufgestellte Managementplan sieht im Offenland unter anderem die selektive Mahd zur Ausmagerung und Bekämpfung der Neophyten vor; darunter versteht man gebietsfremde, eingeschleppte Pflanzenarten. Die Orchideen sollen auch gezielt vermehrt werden.

Für den Schutz des Lebensraumtyps Wald werden eine Erhöhung des Totholzanteils und die Einbringung und Förderung lebensraumtypischer Baumarten als notwendig erachtet. Eine Vermehrung des Biotopbaumanteils, also der Erhalt von Stämmen mit Faulstellen oder starkem Efeubewuchs, wird im Entwurf als wünschenswert aufgeführt.

Ein Waldbesitzer aus Weßling forderte, dass die Öffentlichkeit besser informiert werde: Ein Großteil der Bevölkerung wisse nicht, was ein FFH-Gebiet sei und ignoriere wichtige Hinweis- und Verbotsschilder. Kartiererin Anna Maria Deischl erzählte, dass die Laichgewässer stark gefährdeter Arten wie Gelbbauchunke und Kammmolch teilweise stark verschmutzt seien, unter anderem seien daneben Feuerstellen und sogar Autoreifen gefunden worden. So würde die Fortpflanzung der Amphibien erschwert oder gar verhindert, die eigentlich durch das Anlegen von zusätzlichen Laichgewässern unterstützt werden sollte.

Probleme sahen einige Grundbesitzer auch in der Abgrenzung des FFH-Gebiets: Sie bemängelten, dass die Grenzen willkürlich durch Grundstücke gezogen worden seien, auch wenn dort keine Schutzgüter vorhanden seien, was eine Bebauung erschweren könne. Heinrich empfahl den Besitzern, sich im Zweifelsfall per E-Mail mit Namen und Anschrift an ihn zu wenden: Die Einzelfälle würden dann überprüft. Der Plan und die genaue Grenzführung seien jedoch nicht im Internet einzusehen, weil der Datenschutzbeauftragte die Verbreitung beider Dokumente untersage. Sie könnten allerdings in den betroffenen Gemeinden und im Landratsamt eingesehen werden.

© SZ vom 03.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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