Feldafing:Wohngebiet statt "Urbanes Gebiet"

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Gemeinderat will Bedingungen zum Wettbewerb für die Ortsmitte nachbessern

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Feldafing

Die Wettbewerbsbedingungen zu den Planungen der Feldafinger Ortsmitte sollen nachgebessert werden. Wie Bürgermeister Bernhard Sontheim dem Gemeinderat mitteilte, hat die Verwaltung weitere Informationen zu strittigen Punkten eingeholt. Vorrangig geht es darum, ob die Investoren, die auf dem alten Klinikgelände etwa 100 Wohnungen errichten wollen, in die Gruppe der Fachpreisrichter aufgenommen werden sollen. Noch im Mai hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Investoren lediglich als Stellvertreter ohne Stimmrecht im Gremium vertreten sein sollen. Sollte die Gemeinde als alleiniger Auslober des Wettbewerbs auftreten, könne ein möglicher Verstoß gegen Förderrichtlinien verhindert werden, hieß es damals. Die Entscheidung hatte jedoch Irritationen bei der Investorengruppe C7 hervorgerufen.

Laut Sontheim wird die Problematik im Landkreis unterschiedlich gehandhabt, die Architektenkammer habe die Einbeziehung der Investoren als "Mit-Auslober" empfohlen. Dazu müsste C7 sich an den Wettbewerbskosten beteiligen und das Ergebnis akzeptieren. Eine Stellungnahme dazu lag dem Gemeinderat nicht vor. Ute Eiling-Hütig (CSU) beantragte daher den Beschluss zu vertagen, "weil erst der Investor noch gefragt werden muss". Sollten sich die Investoren aktiv ins Wettbewerbsverfahren einbringen wollen, müsste die bereits beschlossene personelle Besetzung des Preisgerichts geändert werden. Um dies zu vermeiden, schlug Thomas Schuierer (AUF) vor, dass sein Fraktionskollege Michael Keltsch den Platz als Sachpreisrichter für C7 freimacht und stattdessen in die Gruppe der Fachpreisrichter wechselt. Als Architekt habe Keltsch die entsprechende Eignung. Sontheim lobte den Vorstoß als "salomonischen Vorschlag".

Einstimmig befürwortet wurden die vom Planungsbüro vorgeschlagenen Änderungen im Auslobungstext. Da die Bebauung beidseits des Dr.-Appelhans-Weges sowie das Areal um den Makarska-Grill in die Planungen mit einbezogen werden sollen, hatte der Gemeinderat zunächst die Ausweisung eines "Urbanen Gebiets" beschlossen: Neben Wohnen sollen auch gewerbliche Flächen zulässig sein, darunter 15 Tagespflegeplätze im Bereich des Betreuten Wohnens. Nachteil sei aber, dass auch nicht gewünschte Einrichtungen wie Diskotheken entstehen könnten, sagte der Rathauschef. Um dies auszuschließen, bei den Planungen aber dennoch flexibel zu bleiben, soll nun der Begriff "Urbanes Gebiet" ersetzt werden durch "allgemeines Wohngebiet".

© SZ vom 22.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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