Feldafing:Kompromiss statt Abriss

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Das Haus, in dem Lothar-Günther Buchheim bis zu seinem Tod gelebt hat, steht nicht unter Denkmalschutz. (Foto: Nila Thiel)

Mit knapper Mehrheit spricht sich der Feldafinger Gemeinderat dafür aus, das einstige Wohnhaus von Lothar-Günther Buchheim zu erhalten. Wie die Buchheim-Stiftung als Besitzer reagieren wird, ist ungewiss

Von Otto Fritscher, Feldafing

Es war die Wortmeldung von CSU-Gemeinderätin Nandl Schultheiß, die wohl ausschlaggebend war für den weiteren Diskussionsverlauf: "Es war der Willen meines Onkels, sein Haus für die Kunst und für die Künstler zu erhalten", sagte Schultheiß in der Sitzung am Dienstag. Sie ist die Tochter von Lothar-Günther Buchheims Bruder Klaus, dem vormaligen Feldafinger Bürgermeister. Ihr Onkel, also Lothar-Günther, sei "einfach zu arrogant gewesen, um sich überhaupt vorstellen zu können, dass man das Haus überhaupt abreißen wolle", sagt Schultheiß und fügt hinzu: "Ich weiß das." Auf der Tagesordnung stand ein Antrag von Eva Klug (AUF), die mittels eines Bebauungsplans das Wohnhaus erhalten will, in dem er exzentrische Maler und Sammler sowie dessen Ehefrau Diethield bis zu ihrem Tod gelebt hatten.

Das Gebäude gehört - ebenso wie das Museum in Bernried - der Buchheim-Stiftung. Der Stiftungs-Vorstand hatte der Gemeinde kürzlich Pläne vorgelegt: Auf dem Grundstück an der Johann-Biersack-Straße sollen zwei neue Wohngebäude entstehen. Mit den Mieteinnahmen soll dann der Betrieb des Museums auf Dauer gesichert und unterstützt werden, so die Absicht der Stiftung. Seitdem diese Pläne diskutiert worden sind, regt sich jedoch Widerstand im Ort gegen Abriss des Wohnhauses, obwohl die Denkmalschutzbehörde das Haus als nicht schützenswert eingestuft hatte.

"Lothar-Günther Buchheim hat hier jahrzehntelang intensivst gewirkt", sagte Eva Klug zur Begründung ihres Antrags. Dies sei unbestritten, sagte FDP-Vertreterin Stephanie Jirsa-Kaufmann. "Aber dennoch, warum sollten wir das Haus überhaupt erhalten", fragte sie. "Die Gemeinde überschreitet damit ihre Kompetenzen. Wir sind doch nicht der Testamentsvollstrecker von Buchheim." Es sei zudem anmaßend, dass die Gemeinde mehr über die Zukunft des Buchheim-Hauses bestimmen wolle als die Stiftung, in deren Besitz sich das Haus befindet. Auch Bürgermeister Bernhard Sontheim hielt das Gebäude, das leer geräumt ist und dessen Substanz sich in relativ schlechtem Zustand befinden soll, nicht für erhaltenswert.

Eva Klug sagte, sie habe nicht geahnt, wie viel Arbeit sie der Gemeindeverwaltung mit ihrem Antrag bereitete. Sontheim hatte nämlich Christoph Donhauser, den Rechtsberater der Gemeinde, zu Rate gezogen, um die rechtlichen Folgen und mögliche juristische Wege für den Erhalt des Buchheim-Hauses möglichst wasserdicht aufzuzeigen. Fazit: Die Gemeinde muss einen Bebauungsplan aufstellen, dessen Umgriff viel größer ist als das reine Buchheim-Areal. Und sie muss eine Veränderungssperre erlassen, damit das Haus nicht abgerissen werden kann.

Allerdings, so Donhauser, berge das Verfahren auch Risiken wie mögliche Schadensersatzforderungen seitens der Stiftung, wenn deren Baurecht eingeschränkt werde. Denn in diesem Bebauungsplanverfahren geht es nicht um die künstlerische oder historische Bedeutung der Person an, die in dem betreffenden Haus gelebt hat, sondern nur auf das Gebäude und dessen mehr oder weniger ortsprägenden Charakter für die Umgebung. Mit knapper Mehrheit von sieben gegen sechs Stimmen sprach sich dann der Gemeinderat für den Erhalt der Buchheim-Villa aus. Nahezu einmütig folgten nach dieser kontroversen Abstimmung auch die Gemeinderäte, die gegen den Erhalt votiert hatten, dem Planverfahren. Sie beschlossen die Aufstellung eines Bebauungsplans, und sie erließen sogleich eine Veränderungssperre. Nun ist die Stiftung wieder am Zug, denn - so deuteten es mehrere Gemeinderäte an, es sei vielleicht ein Kompromiss möglich. Also neue Wohngebäude und zugleich das Buchheim-Haus zu erhalten. Nandl Schultheiß wäre damit zufrieden.

© SZ vom 21.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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