Roseninsel:Bußgeld fürs Baden

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Landrat Karl Roth will sich nun für den Schutz der Roseninsel stark machen. Er fürchtet sonst, dass die Pfahlbauten unter Wasser den Status des Weltkulturerbes verlieren könnten

Von Astrid Becker, Feldafing

Es gilt offenbar als chic: An der Roseninsel mit dem Boot anzulegen oder dorthin zu schwimmen, sich dort zu sonnen und dann zurück ins Wasser zu steigen. Was sich wie ein harmloser Sommerspaß anhört, gefährdet jedoch das wertvolle Gut am Grund des Starnberger Sees: die etwa 5000 Jahre alten Pfahlbauten, die seit fünf Jahren zum Weltkulturerbe der Unesco zählen. Landrat Karl Roth will sich nun für deren Schutz einsetzen. Auch die Bayerische Seen- und Schlösserverwaltung ist alarmiert. Sie will ihre Parkordnung entsprechend überarbeiten und klarere Regeln aufstellen.

Wörtlich sagte Roth: "Wenn der Andrang und die davon ausgehende Gefahr für das Kulturerbe wirklich so groß sind, dann müssen wir für die kommende Saison über eine entsprechende Verordnung nachdenken." Roth reagierte damit auf einen Bericht der SZ vom vergangenen Mittwoch, in dem die Gefährdung für die Pfahlbauten thematisiert worden ist. Tatsächlich sind der Kastellan der Insel, Alexander Hartl, und sein Stellvertreter, Tobias Schlenker, bei sommerlichen Badetemperaturen in diesem Jahr in Dauereinsatz. Immer wieder patrouillieren sie an solchen Tagen über das Eiland und weisen Badegäste und Menschen, die mit ihren Booten am Ufer anlegen auf das sensible Gut unter der Wasseroberfläche hin. Sensibel ist es tatsächlich. Tobias Pflederer von der Bayerischen Gesellschaft für Unterwasserarchäologie beschreibt es so: "Jeder Schritt, jede kleine Wasserbewegung zerstört." Der Unterwasserarchäologe weiß genau, wovon er spricht. Er ist seit Jahren daran beteiligt, die Pfahlbauten unter der Wasseroberfläche zu erforschen und zu schützen. Nach seinem Empfinden müsste vor allem der nördliche Teil der Insel komplett für Badende und ankernde sowie vorbeifahrende Boote gesperrt werden. Denn jeder noch so kleine Wellenschlag wühle den Grund auf und trage zur Erosion bei. Sturm, Wind sowie die fehlenden Wasserpflanzen verstärkten den Effekt ohnehin noch.

Sie soll besser geschützt werden: die Roseninsel im Starnberger See. (Foto: Georgine Treybal)

Einerseits erfreulich, wenn man bedenkt, dass nur auf diese Weise immer mehr Zeugnisse aus längst vergangenen Zeiten zutage gefördert werden. Andererseits aber hochgefährlich, weil sie damit der Zerstörung schutzlos ausgeliefert sind. Erst Anfang August wurden daher drei rote Signalbojen an der Insel gesetzt, versehen mit dem Hinweis: "Schutzzone, Unesco-Weltkulturerbe, Pfahlbauten." Doch sie zeigten bislang offenbar nur wenig abschreckende Wirkung. Für das Landesamt für Denkmalpflege dürfte dies keine Überraschung sein: Es hatte von Anfang an auf eine Bojenkette rund um die Insel gedrängt, fand damit jedoch bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt, kaum Gehör: "Wir haben dies abgelehnt, weil es uns unverhältnismäßig erschien", hatte eine Sprecherin das bisherige Vorgehen der Kreisbehörde in dieser Sache begründet. Nach den Erfahrungen in diesem Sommer dürfte sich die Haltung jedoch ändern. Landrat Karl Roth hat sich jetzt im Gespräch mit der SZ jedenfalls klar für den verstärkten Schutz des Weltkulturerbes ausgesprochen: "Wir dürfen kein zweites Dresden werden." 2009 war dem dortigen Elbtal der Status "Welterbe" wegen eines politisch nicht gestoppten Brückenbaus abgesprochen worden. Wegen der Roseninsel will sich Roth nun in absehbarer Zeit mit allen Beteiligten für die Saison 2017 austauschen: "Die Badesaison heuer ist ja praktisch schon bald vorüber."

Bei der Bayerischen Seen- und Schlösserverwaltung wurde der neue Kurs Roths erfreut begrüßt. Dort hatte man sich am Donnerstag darüber beraten, die bisherige Parkordnung, die sowohl für den Lenné-Park in Feldafing als auch für die Roseninsel gilt, komplett zu überarbeiten und - quasi auf Basis des Hausrechts - strengere Regeln einzuführen. In Erwägung gezogen wurde dabei auch der Einsatz von Sicherheitskräften. "Wir wollen nichts unversucht lassen, um das Weltkulturerbe zu erhalten", sagte eine Sprecherin. Eine Verordnung des Landratsamts sieht man dort aber offenbar als unerlässlich an.

Die Roseninsel ist wegen ihres Gartens, seiner musealen Bauten und mittlerweile auch wegen ihrer kulturhistorischen Pfahlbauten berühmt. (Foto: Georgine Treybal)

Ähnliches vertritt auch die Wasserschutzpolizei. Kai Motschmann von der Starnberger Polizei, die für den See zuständig ist, hat in anderen Gebieten gute Erfahrungen mit derlei Verordnungen gemacht: "Weil sie durchsetzbar sind." Bislang besitzt er keine rechtliche Handhabe, gegen den Aufenthalt im Unesco-Weltkulturerbe vorzugehen. Mit einer Verordnung hingegen könnten Verstöße geahndet und auch recht teuer werden. Im mit gelben Bojen markierten Laichgebiet in der Nähe der Insel können Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro fällig werden.

© SZ vom 09.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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