Feldafing:Baurecht auf Klinikareal gesichert

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Gemeinderat befürwortet vier dreistöckige Gebäude, hält aber an geplantem Städtebau-Wettbewerb fest

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Feldafing

Bei den Planungen im Bereich der Alten Klinik Feldafing wollen sich die Investoren weitere Optionen offenhalten. Obwohl ein städtebaulicher Wettbewerb geplant ist, reichten sie zwei Vorbescheidsanträge ein, über die der Gemeinderat nun entscheiden musste. Die Anträge richten sich nach dem bestehenden Baurecht im Bebauungsplan von 1975. Eine Variante mit vier jeweils dreistöckigen Gebäuden wurde befürwortet. Den Vorschlag, wonach die Bauten um ein zusätzliches Stockwerk erhöht werden sollten, lehnte das Gremium ab. Auch für die Variante mit sieben Mehrfamilienhäusern gab es keine Zustimmung. In beiden Fällen werde das Baurecht überschritten, so die Verwaltung.

Laut Fridolin Lippens von der Projektgruppe C7 waren die Anträge auf Vorbescheid gestellt worden, als der Gemeinderat in den Wettbewerbskriterien festgelegt hatte, dass die Investoren kein Stimmrecht im Preisrichtergremium erhalten sollten. Damals hätten die Grundstückseigentümer und das Büro C7 überlegt, was wäre, wenn es "keine Wettbewerbslösung gäbe", so Lippens: "Wir hängen in der Luft, wir müssen ein Worst-Case-Szenario entwickeln." Die Richtlinie im Auslobungstext des Wettbewerbs ist unterdessen vom Tisch. Lippens betonte, dass die Investoren auf jeden Fall zum Wettbewerb stehen und ihn auch bevorzugen würden. Dennoch wolle man auf Nummer sicher gehen. Zudem seien bei der Beurteilung der Anträge durch die Verwaltung wichtige Fragen geklärt worden, etwa, was planungsrechtlich zulässig ist, welche Bäume erhalten werden sollen oder welche Wandhöhen in Frage kommen. Die Investoren wollen 100 Wohnungen auf dem Areal der ehemaligen Benedictus-Reha-Klink bauen, ein Drittel davon soll günstiger Wohnraum sein.

Als "unangenehm" bezeichnete es Anton Maier (Grüne), wenn hier ein "Alternativbaurecht" vorliege nach dem Motto: "Wenn es mit dem Wettbewerb nichts wird, machen wir Baurecht nach dem Vorbescheid". Das sah die Ratsmehrheit anders. Bürgermeister Bernhard Sontheim sagte, das Vorgehen der Investoren sei legitim und baurechtlich "ganz normal".

© SZ vom 16.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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