Erling:Ringen mit dem Zaun

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Andechs diskutiert über Neubaugebiet am Sonnenanger

Von Ute Pröttel, Erling

Gestaltungswille und Realität liegen bei Bebauungsplänen leider oft weit auseinander. Im Bauausschuss diskutierten am Dienstagabend die Andechser Gemeinderäte darüber, ob die Regeln zur Einzäunung im Neubaugebiet Am Sonnenanger neu gefasst werden sollen oder nicht. Peter Schmaderer (Bündnis90/Grüne) stellte den Antrag und wollte die Einfriedungssatzung der Gemeinde auch gleich noch mit ändern.

Wochen, wenn nicht Monate lang zermartern sich die Gemeinderäte den Kopf bei der Ausarbeitung neuer Bebauungspläne. Es geht um Wendemöglichkeiten und Lärmschutz, Stellplätze für Mülltonnen und Autos und die Festsetzung, wie hoch und wo Zäune überhaupt gezogen werden dürfen. Bis zum Beschluss eines gültigen Bebauungsplans vergehen nicht selten Jahre.

Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Am Sonnenanger in Erling ist vier Jahre alt. Seitdem ist dort fleißig gebaut worden. Eine Mischbebauung war gewünscht, nicht nur mit Einzel- und Doppelhäusern, sondern auch mit zwei größeren Häusern, die drei beziehungsweise vier Wohneinheiten beherbergen sollten. Gerne auch Mietwohnungen, so der Wunsch. Entstanden sind ein Drei- und ein Vierspänner. Häuser in Reihe und Teileigentum, die knapp fünf Meter breit sind. Eine Terrasse an der anderen.

Auch die Art und Weise der Einfriedung legt der Bebauungsplan fest. In diesem Fall rund um die Grundstücke, zwischen Teileigentum keine Zäune und schon gar keine mannshohen Trennwände, so die Theorie. Die Realität sieht anders aus. Wie also umgehen mit dem Bedürfnis der Hauseigentümer nach Privatsphäre auf der neuen Terrasse? Fakt ist: Zäune und Abtrennungen, die zwischen den einzelnen Parzellen errichtet werden, verstoßen gegen Punkt 9.3 des Bebauungsplans Nr. 32 "Zwischen Kerschlacher Weg und Kienbach". Die Regelungen des Bebauungsplans wiederum stehen über der Einfriedungssatzung der Gemeinde und gehen auch über Paragraph 57 der Bayerischen Bauordnung hinaus, der Zäune und Sichtschutz bis zu einer Höhe von zwei Metern erlaubt. Was rechtlich gilt? Der Bebauungsplan.

Dem Antragsteller und Gemeinderat Peter Schmaderer sind das entschieden zu viele Regelungen. Er wünschte sich eine Vereinheitlichung, die die Situation am Sonnenanger legalisiert. Georg Scheitz gab zu bedenken, dass andere Bebauungspläne gar keinen Zaun vorsehen, weder zur Straße hin noch zwischen den Grundstücken. "Der Übergang in die Natur sollte nicht mit Mauern abgeschottet sein, dass war ja genau so gewünscht", sagte der CSU-Gemeinderat. Er hielt insbesondere den zur Diskussion stehenden Plan für sehr gut durchdacht und lehnte daher eine Neuregelung ab.

Seit vielen Jahren bemühe man sich, Thujenhecken und hohe Zäune aus dem Ortsbild zu entfernen, sagte auch Gemeinderat Stefan Dorn (CSU). Eine Aufweichung dieser Politik sei mit ihm nicht zu machen. Und Johann Albrecht (Bürgergruppe) regte an, die Einfriedungssatzung im Hinblick auf neue Materialien zu aktualisieren.

Letztlich lehnte das Plenum eine Änderung des gültigen Bebauungsplanes ab und beschloss die Überarbeitung der 14 Jahre alten Einfriedungssatzung. Was zumindest theoretisch bedeutet: Die Zäune müssen weg.

© SZ vom 15.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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