Dießen:Nachdenken über Wohnbaupolitik

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Dießener Räte lehnen zu viele Anträge ab

Von armin greune, Dießen

Nachdem der Bauausschuss wieder einmal eine Reihe von Bauanfragen und -vorbescheiden zurückgewiesen hat, wollen die Dießener Gemeinderäte demnächst einmal grundsätzlich über die Wohnbaupolitik in Dießen beraten. Erich Schöpflin (SPD) hatte dies angeregt, als der Ausschuss abermals das Vorhaben einer Wohnbaugesellschaft ablehnte, die zwei Doppelhäuser auf dem Grundstück Maria-Hilf-Straße 10 errichten will. Der erste Entwurf hatte zwischen den Häusern vier Garagen vorgesehen, wodurch eine 40 Meter lange Fassade entstanden wäre. Weil dies der Bauausschuss als zu massiv zurückwies, hatte der Bauwerber erst angeboten, auf eine Doppelhaushälfte zu verzichten. Doch im neuen Vorbescheidsantrag sind wieder zwei Doppelhäuser geplant, nur sollen die Garagen durch nicht überdachte Stellplätze ersetzt werden. Die Untere Baubehörde im Landratsamt sah dies nun als genehmigungsfähig an, sieben Mitglieder des Bauausschusses stimmten dennoch dagegen. Zu den drei erfolglosen Befürwortern zählte Schöpflin, der den generellen Mangel an preiswerten Wohnungen in Dießen ins Feld führte. Es sei überlegenswert, mehr Nachverdichtungen zuzulassen: Man habe ja om Flächennutzungsplan keine Neubaugebiete am Ortsrand aufgenommen, weil noch genug Freiflächen im Ort zur Verfügung stünden.

Auch bei einem weiteren Vorbescheid ergab sich ein Dissens zwischen Marktgemeinde und Landratsamt: Im August hatte der Bauausschuss die Errichtung eines Doppelhauses in Riederau abgelehnt, weil es nur 3,30 Meter Abstand zur Straße Unterer Forst aufgewiesen hätte. Das Landratsamt drängte auf Zustimmung, doch der Ausschuss blieb bei seinem einstimmigen Veto. Bürgermeister Herbert Kirsch erinnerte daran, dass Dießen bereits mehrmals erfolgreich gegen das Landratsamt geklagt habe, wenn die Untere Baubehörde ein Vorhaben trotz Vetos der Gemeinde genehmigt hatte. Allerdings werde man den Rechtsweg nur einschreiten, wenn die Klage Erfolg verspreche, sagte Kirsch: "Wir sind keine Prozesshansel."

Auch mit den Plänen für ein Doppel- und ein Einfamilienhaus auf einer Wiese an der Hübschenrieder Straßein Riederau konnte sich der Bauausschuss nicht anfreunden. Die etwa 5000 Quadratmeter große Freifläche wird als Außenbereich im Innenbereich angesehen. Nur für das Einzelhaus im Süden wäre eine Genehmigung denkbar, der nördliche Teil des Grundstücks wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Und schließlich scheiterte auch der Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses mit Zinncafé an der Herrengasse am Veto des Ausschusses: Der beantragte Einbau einer 13,5 Quadratmeter großen Loggia unter dem Dach fand nur einen Befürworter. Franz Kubat (DB) hingegen meinte: "Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu verschandeln - das dürfen wir nicht zulassen".

© SZ vom 07.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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