Dießen:Gartenbauer droht mit Klage

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Das Gewächshaus ist noch nicht fertig. Frank Pohlkötter liegt wegen der Bebauung seines Grundstücks in Dießen immer noch im Streit mit der Gemeinde. (Foto: Nila Thiel)

Seit Jahren streitet Frank Pohlkötter mit der Gemeinde Dießen um Baurecht auf seinem Grundstück in Sankt Martin in Hädern. Auch die neuen Vorgaben aus dem Rathaus passen dem Unternehmer nicht

Von Peter Bierl, Dießen

Der jahrelange Streit zwischen der Gemeinde Dießen und dem Gartenbauunternehmer Frank Pohlkötter geht in die nächste Runde. Ein Bebauungsplan soll weitere Bauten auf dessen Areal südlich des Ortes verhindern. Die Einwände des Anwalts von Pohlkötter, der darin eine "Bestrafungsaktion" sieht, weist die Kommune zurück. Sollte der Bebauungsplan so beschlossen werden, kündigte Pohlkötter eine Klage an.

Sankt Martin in Hädern war ursprünglich ein kleiner Weiler zwischen Raisting und Dießen. Seit acht Jahren will Pohlkötter auf dem Gelände ein Gewächshaus in Betrieb nehmen. Der Gemeinderat hat aber alle Baugesuche abgelehnt. Mehrfach traf man sich schon vor Gericht.

Pohlkötter hatte das 56 000 Quadratmeter große Areal 2006 gekauft. Darauf standen eine alte große Scheune und ein Wohnhaus, das Pfarrer Gerhauser 1938 bauen ließ. Pohlkötter baute den Stadel und das Haus um und ließ für 1,2 Millionen Euro ein Gewächshaus und Räume für ein Labor errichten. 2012 konnte Pohlkötter für das Gewächshaus die Privilegierung im Außenbereich als Gartenbaubetrieb nachweisen, das Landratsamt in Landsberg genehmigte den Bau. Die Gemeinde Dießen klagte und wurde zwei Jahre später vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Der Bebauungsplan, den der Gemeinderat zusammen mit einer Veränderungssperre im Sommer 2014 beschloss, sieht vor, das Gelände als Sondergebiet für eine Gärtnerei auszuweisen. Der Bauraum umfasst den genehmigten Bestand, Wohnhaus, Gartenhaus und Gewächshaus.

Die große Scheune sei vor langer Zeit errichtet worden und genieße Bestandsschutz, sagt Pohlkötter. Im Dachgeschoss des Labortrakts will er zwei Personalwohnungen einbauen. Er betreibt seit 25 Jahren die Park & Garten GmbH. In Dießen möchte er Edelreiser für neue Obstsorten entwickeln, die ohne Pestizide und Fungizide auskommen. Dass er den Betrieb noch nicht aufgenommen habe, liege daran, dass die Gemeinde die Fertigstellung des Gewächshauses verhindere. Es fehlten noch der Fußboden und die Technik, erklärt er.

Sein Mandant sei zu einer Vereinbarung mit der Gemeinde bereit. Das würde eine Normenkontrollklage überflüssig machen, erklärt Pohlkötters Rechtsanwalt. Bürgermeister Herbert Kirsch und die Gemeinderäte zeigten sich davon im Bauausschuss unbeeindruckt. Wegen des Verhaltens des Grundeigentümers habe man "kein Vertrauen in den Bestand einer etwaigen Regelung", heißt es in einer Stellungnahme. Die Nutzung des Areals als Gartenbaubetrieb sei demnach so festzulegen, wie das Gericht es als zulässig befunden hat. Pohlkötter möchte noch Garagen für landwirtschaftliche Maschinen errichten und einen Bauplatz, auf dem seine drei Kinder später ein Haus errichten können. Die Gemeinde hingegen will weitere Bauten in diesem landschaftlich sensiblen Bereich verhindern. Nur wenn der Gartenbaubetrieb floriere, wäre die Kommune bereit, Änderungen zu prüfen. Was das Gebäude betreffe, so habe der Eigentümer keinen Anspruch, "einen Schwarzbau zu legitimieren". Eine Scheune werde ohne Genehmigung als Büro genutzt. Im nicht bebauten Bereich seien keine Einfriedungen zulässig. Der Bund Naturschutz moniert Rodungen im Nordosten und in Abschnitten am Graben im Süden. Die Gehölze in dieser Moränenlandschaft sollten erhalten bleiben, fordern die Naturschützer.

Das Landratsamt Landsberg hat prinzipiell keine Bedenken gegen einen Bebauungsplan. Was die Scheune betrifft, sollte man dem Eigentümer aber einen Ersatzbau erlauben, sollte das Gebäude zerstört werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Gartenbaubetrieb sich nicht entwickeln könnte. In Frage gestellt wird, ob eine Überplanung von größeren Wald- und Wiesen flächen städtebaulich notwendig sei.

Die Untere Naturschutzbehörde spricht in Bezug auf Sankt Martin in Hädern von einer "Fehlentwicklung", die nun geordnet würde, und wendet sich gegen eine Einzäunung von Wiesen und Wald. Die Regierung von Oberbayern unterstützt grundsätzlich das Ziel der Kommune, "eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern".

© SZ vom 11.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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