Dießen:Bürgerentscheid ist zulässig

Dießener sollen am 13. März über Seeanlagen-Kiosk abstimmen

Von armin greune, Dießen

Der Bürgerentscheid über den geplanten Kiosk in den Dießener Seeanlagen ist rechtlich zulässig. Der Gemeinderat hat am Montagabend einstimmig beschlossen, dass die Bürger am Sonntag, 13. März, deswegen zu den Urnen gehen dürfen. Eine Initiative um die Dießener Architekten Jürgen Bahls und Matthias Krapf hatte 1377 Unterschriften gesammelt, um die vom Gemeinderat ausgewählte Planung zu stoppen, die einen Kiosk mit drei Giebeldächern ohne Überstand vorsah. Die Initiatoren wollen stattdessen einen Wettbewerb ausloben und dann den "besten Entwurf" realisieren lassen, der überdachte Freiflächen und Sitzflächen vorsieht.

Wie Dießens Verwaltungsleiter Erich Neugebauer darlegte, habe die Rechtsprüfung mit der Aufsichtsbehörde am Landratsamt ergeben, dass die Fragestellung im Bürgerbegehren rechtmäßig sei. Auch das Quorum für einen Bürgerentscheid konnte klar übertroffen werden: Notwendig dazu wären fünf Prozent der Wahlberechtigten gewesen, also 752 Dießener. Nach Abzug von 70 nicht zu wertenden Unterschriften verblieben immer noch 1307 Unterzeichner, die eine Neuplanung des Kiosks unterstützen. Die materielle Rechtsprüfung ergab ebenfalls keinen Grund zur Beanstandung. Dass der Bürgerentscheid der Kommune Kosten in knapp sechsstelliger Höhe verursacht, sei kein Grund dafür, ihn zurückzuweisen. Dies wäre nur möglich, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Haushaltsführung in Dießen generell in Frage gestellt wäre. Und die baurechtlichen Einschränkungen in den Dießener Seeanlagen sind nicht ausreichend genug abgeklärt, um den Bürgerentscheid vorab nicht zuzulassen. Zwar steht der ADK-Ausstellungspavillon vis-á-vis vom Standort des Kiosks unter Denkmalschutz, und für die Seeanlagen bestehen Bebauungsverbote oder Grunddienstbarkeiten, die neue Gebäude ausschließen. Doch noch liegt dazu keine gerichtliche Entscheidung vor - theoretisch könnten Grunddienstbarkeiten auch finanziell ausgeglichen werden.

© SZ vom 23.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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