Corona:Hilfe für die gebeutelten Wirte

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Ein Stück der Badewiese darf der "Augustiner am Wörthsee" für Tische und Stühle nutzen. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Starnberg verzichtet auf Gebühr für Freischankflächen, Gilching verlängert Öffnungszeit, Wörthsee lässt größere Biergärten zu

Es könnte der Sommer der Gastronomen werden - sofern die Coronazahlen überschaubar niedrig bleiben und das Wetter mitspielt. Einhellig hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Starnberg beschlossen, bis Jahresende 2021 bei genehmigten Anträgen auf Sondernutzung für Freischankflächen im öffentlichen Raum auf Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Vom Antragsteller ist fortan nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu zahlen. In Gilching wiederum können die Wirte jetzt draußen bis Mitternacht ausschenken.

Die Stadtratsfraktion der FDP hatte ein "Konzept von Freischankflächen" für Starnbergs Gastronomie in der Zeit von Juni bis September beantragt, bei dem auch eine "Außenbestuhlung im öffentlichen Raum" möglich sein soll. Stadträtin Anke Henniger, die schon geraume Zeit für eine gastronomische Belebung der Innenstadt wirbt, freute sich jedenfalls darüber, dass der Antrag der Liberalen "so durchgeflutscht ist". Nun solle die Stadtverwaltung das neue Konzept auch aktiv bewerben, "das wäre sicher sehr hilfreich", sagte sie.

Die seit Monaten von Umsatzeinbußen hart betroffenen Wirte, die mit Außengastronomie im Stadtgebiet liebäugeln, wird es freuen. Die Stadt verzichtet mit ihrem Beschluss auf eine Sondernutzungsgebühr für Tische und Stühle in Höhe von 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für Verkaufsstände, -fahrzeuge, -hütten oder sonstige Verkaufseinrichtungen waren bisher 20 Euro pro Tag fällig. Die Stadtverwaltung sieht in dem Verzicht einen Beitrag zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft - vor allem der Gastronomie.

Wie viele der Gastwirte von dem großzügigen Angebot Gebrauch machen werden, ist noch unklar, die Nachfrage dürfte jedoch überschaubar bleiben. In der Vergangenheit habe es so gut wie keine Anträge von Gastronomen auf Sondernutzung im öffentlichen Raum gegeben, hieß es. Doch auch künftig würden entsprechende Anträge wohlwollend geprüft, sagte Bürgermeister Patrick Janik. Allerdings müssten insbesondere die vorgeschriebenen Gehwegbreiten eingehalten werden. Ob auch Parkplätze als Schankfläche genutzt werden könnten, muss im Einzelfall geprüft werden. Michael Mignoli (BLS) brachte noch einen ökologischen Aspekt in die Debatte ein: Seine Fraktion unterstütze den Antrag der FDP gern, habe aber bei niedrigeren Temperaturen etwas gegen eine "Flut von Heizpilzen". Diese Gefahr erachtete Bürgermeister Janik dagegen eher als gering, gestand aber auch ein: "Ich habe grundsätzlich noch gar nicht überlegt, wo das Ganze spielen soll."

Auch in Gilching soll den Gastronomen nach schweren Umsatzeinbrüchen geholfen werden. Die Öffnungszeiten der Freischankflächen vor Cafés, Kneipen, Restaurants und in Wirtsgärten werden an Freitagen, Samstagen sowie an Vorabenden von Feiertagen von 22 auf 24 Uhr verlängert. Dies entschied nach einem Antrag von Peter Unger (Grüne) bei drei Gegenstimmen jetzt der Gemeinderat.

Die neue Regelung gilt probeweise, vorausgesetzt der Inzidenzwert lässt es wie derzeit zu, die Außengastronomie zu öffnen.Für die in Not geratene Gastronomie sei es die Chance, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern, erklärte Unger, der vor sechs Jahren mit einem Antrag für verlängerten Außenschank noch gescheitert war. Diesmal erhielt der Grüne breite Zustimmung, unter anderem von Matthias Vilsmayer (Freie Wähler). Die Gastwirte seien "besonders gebeutelt", die Belebung der Gastronomie sollte zudem ein Zeichen der gemeindlichen Unterstützung sein, betonte Vilsmayer.

Danach ließ sich auch Bürgermeister Manfred Walter (SPD) umstimmen. Er hatte zuvor den Antrag noch abgelehnt, weil von der neuen Regelung viele Lokale rechtlich nicht profitieren würden und eine "Zweiklassen-Gastronomie" entstünde. Zudem greife man in den Markt ein. Doch Unger geht davon aus, dass sich diese Ungleichheit auflösen lasse - "und wenn nicht,dann ist es immer noch besser, als niemandem zu helfen." Walter will jetzt versuchen, auch für die übrigen Gaststätten eine Sondererlaubnis für längeren Außenschank zu erwirken.

Der Gemeinderat Wörthsee hat in seiner jüngsten Sitzung den Antrag der Grünen auf Verkürzung der Sperrstunde für die Außengastronomie in den Monaten Juni bis September abgelehnt. Eine Sperrstunde gebe es nicht mehr, so die Begründung der Verwaltung. Jeder Wirt könne auflassen, wie er wolle, so lange er eine Gaststättenerlaubnis habe und sich an die Immissionsschutzwerte halte. Auch in der Außengastronomie muss die Nachtruhe eingehalten werden, und die beginnt um 22 Uhr. Kommunen können aber in Ausnahmefällen - bei Festen oder Public Viewings - Ausnahmen erteilen. Was die Ausschankfläche angeht, ist Wörthsee schon seit einem Jahr großzügig: Der "Augustiner am Wörthsee" darf in der Corona-Pandemie auch Tische und Stühle in der Badewiese und der "Il Kiosko" mehr Biertische aufstellen.

© SZ vom 26.05.2021 / phaa, deu, csn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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