Bürgerversammlung:Neue Regeln

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Stadtrat legt Ablauf der Aussprache fest

Von Peter Haacke, Starnberg

Wie muss die Tagesordnung einer Bürgerversammlung gestaltet sein, wer darf wie lange zu einem Thema sprechen, was muss überhaupt besprochen werden? Diese und weitere Fragen soll in Starnberg künftig eine überarbeitete Satzung für Bürger- und Ortsteilbürgerversammlungen regeln, die der Stadtrat am Montag mehrheitlich beschlossen hat. Ob das elfseitige Papier, das dezidiert Feinheiten zum Ablauf der Aussprachen festlegt, bereits im November zur Anwendung kommt, ist jedoch fraglich: Bürgermeisterin Eva John gab unmittelbar nach der Abstimmung im Gremium bekannt, dass sie den Beschluss bei der Rechtsaufsicht wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit beanstanden lassen werde.

Wenigstens einmal pro Jahr - so schreibt es die Bayerische Gemeindeordnung vor - muss jeder Bürgermeister einer Kommune eine Bürgerversammlung einberufen. Sie stellt eine wichtige Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung dar; Empfehlungen aus einer Versammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinde- oder Stadtrat behandelt werden. Die inhaltliche Gestaltung und Leitung obliegt dem Rathauschef. Nachdem Starnbergs Bürgermeisterin John in den vergangenen Jahren wiederholt für die inhaltliche und formelle Gestaltung von Bürgerversammlungen kritisiert wurde, modifizierte die Fraktion "Die Parteifreien" nun die Vorgaben.

Mehrfach war die Behandlung des Themas im Stadtrat aufgrund einer übervollen Tagesordnung und großer Zeitnot zugunsten wichtigerer Punkte verschoben worden, am Montag schließlich erfolgte eine Abstimmung ohne Debatte. John hatte dazu eine Darstellung des Sachverhalts ihrer Verwaltung angeboten, doch das Gremium lehnte ab. Doch auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den künftigen Vorgaben für Bürgerversammlungen in Starnberg entfiel. Den insgesamt neun im Stadtrat vertretenen Fraktionen lag die finale Version bereits seit Ende September vor.

Dabei enthält die überarbeitete Satzung, die sich weitgehend an Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung orientiert, einige bemerkenswerte Neuerungen. So wird eine zeitliche Beschränkung des Rederechts von Bürgern erst ab fünf Minuten sowie die Ausgabe von Stimmkarten und Wortmeldebögen empfohlen. Zudem sollen Redner für ihre Beiträge bei Bürgerversammlungen die vorhandene technische Ausstattung (Laptop und Beamer) nutzen können. Überdies sollen Protokolle zu Bürgerversammlungen angefertigt und veröffentlicht werden. Der Entwurf der Parteifreien beschreibt weiterhin Einberufung, Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlung, klärt Details zu Tagesordnung, Teilnahmeberechtigung, Rede-, Mitberatungs- und Antragsrecht.

Insbesondere Paragraf 9, der den Ablauf einer Bürgerversammlung regelt, dürfte Seltenheitswert haben: Absatz 3 empfiehlt einen konkreten Zeitrahmen für die Bewältigung einzelner Punkte. So sind etwa für die Begrüßung und das Verlesen der Tagesordnung durch den Vorsitzenden drei bis fünf Minuten vorgesehen, für Rechenschaftsberichte zehn bis 15 Minuten und allgemeine Infos zur Stadt Starnberg maximal 30 Minuten. Eine Mitberatung oder Erörterung von Anträgen, Anfragen, Anliegen oder Anregungen zu gemeindlichen Angelegenheiten, Abstimmungen zu Anträgen mit Beschlussfassungen und Empfehlungen an den Stadtrat sollen dagegen ohne Zeitbegrenzung erfolgen.

Sollte John den Beschluss des Stadtrats beanstanden lassen, wird mit einer Entscheidung der Rechtsaufsicht noch heuer kaum zu rechnen sein. Eine Bürgerversammlung unter neuen Vorgaben könnte in Starnberg somit erstmals im Herbst 2019 stattfinden.

© SZ vom 26.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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