Buchendorf:Neuer Wohnraum in Buchendorf

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Gauting will im Dorf Bauland ausweisen, von dem auch die Allgemeinheit profitieren soll

Von Michael Berzl, Buchendorf

Wiesen am Rand von Buchendorf werden zu Bauland. Die Gemeinde entspricht damit dem Wunsch der Eigentümer von Flächen nördlich der Forstenrieder-Park-Straße zwischen den Straßen Am Weiher und Am Koppanger. Ein neuer Bebauungsplan für diesen Bereich soll die rechtlichen Grundlagen für die Umwandlung schaffen und "die Ausbildung eines qualitätvollen Ortsrands" gewährleisten, wie es in den Erläuterungen heißt.

Durch die Umwandlung in Bauland steigt zugleich der Wert der Grundstücke um ein Vielfaches. Der Planungsgewinn fällt aber für die Eigentümer diesmal nicht ganz so üppig aus, wie das früher der Fall gewesen wären, denn erstmals greift nun eine spezielle Richtlinie, die es ermöglicht, dass auch die Allgemeinheit etwas davon hat, wenn Grundstücke wertvoller werden. "Sobon" nennt sich dieses rechtliche Instrument; das ist die Abkürzung für sozialgerechte Bodennutzung. Eines der Ziele ist, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Auf Anträge von SPD und Grünen hin hatte der Gemeinderat die Satzung im Herbst 2015 beschlossen. Nun wird sie wohl zum ersten Mal angewendet, sagte Bürgermeisterin Brigitte Kössinger im Bauausschuss, denn die Größe der betroffenen Grundstücke in Buchendorf liege über der Bagatellgrenze von 500 Quadratmetern. Und das hat finanzielle Folgen für die Grundeigentümer. Ihnen bleibt unter Umständen nur die Hälfte des Wertzuwachses.

Über die Flächen am nördlichen Ortsrand gibt es in Gauting und Starnberg unterschiedliche Einschätzungen. Während die Rathausverwaltung die Auffassung vertrat, dass es sich um eine Baulücke handelt, ist das Landratsamt der Ansicht, dass die Grundstücke im Außenbereich liegen, was wiederum einen größeren bürokratischen Aufwand zur Folge hat, denn nun sind ein neuer Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Die entsprechenden Entwürfe hat der Bauausschuss einstimmig gebilligt. Demnach sind nur Einfamilienhäuser mit höchstens zwei Wohnungen erlaubt. Hecken aus Fichten oder Koniferen sind verboten, "da sie dem dörflichen Charakter widersprechen", wie es in dem Planentwurf heißt.

Die Flächen liegen in einem geologisch schwierigen Gelände. Da es Probleme beim Abfluss des Regenwassers gibt, hatten die Eigentümer ein Gutachten in Auftrag gegeben.

© SZ vom 03.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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