Berufungsverhandlung:Physiotherapeut entgeht Haft

Gefängnisstrafe wird in zweiter Instanz zur Bewährung ausgesetzt

Von Christian Deussing, München/Starnberg

Der Physiotherapeut, der wegen Abrechnungsbetrugs und Urkundenfälschung in 55 Fällen im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Starnberg zu einer 21-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Der 40-jährige Angeklagte aus dem westlichen Landkreis, dessen Verteidiger in erster Instanz einen Freispruch gefordert hatte, war vor das Landgericht München II in Berufung gegangen. Das tat aber auch die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Freiheitsstrafe für den Physiotherapeuten verlangt hatte. Nun schlug aber der Vorsitzende Richter in zweiter Instanz den Parteien vor, sich zu verständigen - was auch nach einem Rechtsgespräch gelang. Demnach wurde die Haftstrafe jetzt zur Bewährung ausgesetzt, wobei das Landgericht die Bewährungszeit auf zweieinhalb Jahre festsetzte.

Zu dem Deal gehörte auch, dass der Staatsanwalt seine Berufung zurücknahm und der Angeklagte kein Geständnis ablegen musste. Der Familienvater hat aber weiterhin laut Urteil den Betrugsschaden von 17 400 Euro an die betroffenen Krankenkassen beziehungsweise an einen Dienstleister für Abrechnungen zu begleichen. Im Berufungsprozess haben unter anderem die Ex-Partnerin des angeklagten Mannes, ein Arzt und Kassenvertreter sowie ein Kriminalbeamter nochmals als Zeugen ausgesagt. Der Ermittler hatte nach Hinweisen und einer Strafanzeige eines Mediziners wegen eines gefälschten Stempels die Verordnungen von 60 Ärzten für 250 Patienten überprüft - und zwar in den Jahren zwischen 2012 und 2015. Nach dieser Zeit hätten nach Angaben des Kripobeamten die Manipulationen aufgehört. Dazu zählten zum Beispiel, dass der Physiotherapeut Fangopackungen oder Einzelbehandlungen als doppelte Anwendungen abgerechnet haben soll, die so nicht verschrieben waren.

© SZ vom 28.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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