Berg:Windrad-Gegner scheitern erneut

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Verwaltungsgericht weist Klage gegen Pläne in Berg zurück

Das Verwaltungsgericht München hat alle vier Klagen gegen die Berger Windradpläne in den Wadlhauser Gräben abgewiesen. Die Entscheidungen gab Gerichtssprecher Florian Huber am Mittwoch bekannt. Gegen die Genehmigung der vier gut 200 Meter hohen Anlagen hatten die Berger Nachbargemeinde Schäftlarn und drei Privatleute aus Neufahrn geklagt.

Das Urteil dürfte sowohl für die Beklagten als auch für die Kläger kaum überraschend sein. Hatten die Richter doch schon in der Verhandlung am Dienstag durchblicken lassen, dass sie dem Ansinnen der Kläger kaum eine Aussicht auf Erfolg einräumen. Misserfolge in dieser Sache sind für die Kläger auch nicht neu: Im März dieses Jahres waren die Gemeinde Schäftlarn und drei Landwirte bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof München mit Normenkontrollklagen gegen das Projekt gescheitert.

Für den Schäftlarner Bürgermeister Matthias Ruhdorfer ist das jetzige Urteil "standardmäßig". Man sei nicht näher auf die Argumente der Kläger eingegangen - vor allem nicht auf das Thema 10H-Regelung, monierte Ruhdorfer. Das Gericht habe sich stattdessen auf oft gehandhabte höchstrichterliche Entscheidungen berufen, zum Beispiel bei Schattenwurf und Lärmschutz. Momentan ist noch unklar, ob die Gemeinde Schäftlarn und ihre Mitstreiter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen wollen. Um dies zu entscheiden, müssen für Ruhdorfer erst die Urteilsbegründungen vorliegen. Diese werden laut Gericht erst in einigen Wochen an die Beteiligten übersandt.

Äußerst erfreut über den Prozessausgang zeigte sich gestern Bergs Bürgermeister Rupert Monn. "Ich habe natürlich mit diesem Ausgang gerechnet. Aber nachdem das Urteil jetzt feststeht, ist es doch beruhigend für uns - und dem weiteren Baufortschritt steht nichts mehr im Wege", sagte Monn.

© SZ vom 23.07.2015 / bad - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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