Berg:Vermieter geprellt

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Amtsgericht verurteilt Ehepaar zu Bewährungsstrafen

Von Christian Deussing, Berg

Mit seinem seriösen Auftritt und einer Selbstauskunft über seine finanziellen Verhältnisse hatte ein Ehepaar den Vermieter einer Doppelhaushälfte in Berg überzeugt. Doch schon bald wurden die monatlichen Mieten von 3080 Euro nur noch unpünktlich gezahlt und danach sechs Monate lang bis zum Dezember 2012 gar nicht mehr. Nun musste sich das Ehepaar wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Der 60 Jahre alte selbständige Personalberater, der wegen wirtschaftlicher Delikte bereits vorbestraft ist, wurde zu einer zehnmonatigen und seine Frau zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht folgte somit weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin, während die Verteidiger auf Freispruch plädiert hatten. Die Angeklagten sagten in der Verhandlung nichts zu den Vorwürfen. Laut Anklage war ein Gesamtschaden von etwa 20 000 Euro entstanden.

"Ich hatte zuerst einen sehr guten Eindruck von den Eheleuten gehabt", berichtete der Vermieter im Prozess. Erst später habe er erfahren, dass dieses Paar auch bei vorherigen Vermietern in Grünwald die Miete schuldig geblieben war. Der Bauingenieur wunderte sich auch darüber, wie eilig damals die Angeklagten in die Wohnung in Berg eingezogen waren, und dass sie später immer wieder feuchte Flecken moniert und deshalb eine Mietminderung verlangt hätten. Die Ursache der Mängel sei nicht ergründbar gewesen, sagte der Vermieter.

Richterin Brigitte Braun begründete das Urteil damit, dass die Angeklagten "sehr gekonnt darüber hinwegtäuschten", dass sie nicht zahlungsfähig waren. Zudem habe das Paar aus den vorherigen Mietverhältnissen noch insgesamt etwa 90 000 Euro zu zahlen gehabt. Außerdem hatte die Ehefrau verschwiegen, dass sie schon vor dem Einzug in Berg eine eidesstattliche Versicherung abgeben musste.

Die Verteidiger wollten trotzdem "keine Täuschungshandlung" erkennen. Für ihre freiberuflich tätigen Mandanten sei "nicht erwartbar" gewesen, dass zwei lukrative Aufträge wegbrechen würden. Zudem habe zum Vertragstermin noch ein Konto mit einem Guthaben von 109 000 Euro bestanden. Dann hätte man ja auch die Mieten zahlen können, sagte dazu die Staatsanwältin.

© SZ vom 04.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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