Berg:Neuer Anlauf für Maschinenhalle

Lesezeit: 1 min

Gemeinderat stimmt Projekt auf der Maxhöhe nur im Fall einer Privilegierung zu

Wer von einem Bauvorhaben in Berg hört, das auf einem fast 27 000 Quadratmetergroßen Grundstück errichten werden soll, der weiß sofort, dass das besonders weitläufige Gelände auf der Berger Maxhöhe liegt. Das beantragte Gebäude, eine Maschinenhalle, soll auch eine stattliche Größe erhalten: 644 Quadratmeter Grundfläche sind für den Bau vorgesehen, in dem laut Bauwerber land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und eine Werkstatt untergebracht werden sollen. Wie die Gemeinde mitteilt, steht ein Teil des Gebäudes bereits, sodass es sich bei dem Neuantrag um eine Erweiterung handelt. Die sei "ausnahmsweise noch nicht gebaut", stellte der Berger Bürgermeister Rupert Steigenberger in der Sitzung süffisant auf die Frage eines Gemeinderates fest, ob denn der Bau schon stehe. Bekanntlich haben die zahlreichen Schwarzbauten auf dem weitläufigen Gelände Behörden und Gerichte über viele Jahre in Atem gehalten.

Die besagte Grünfläche befindet sich im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Sie darf also nur in Ausnahmefällen bebaut werden - zum Beispiel, wenn es sich bei dem Bauherrn um einen Landwirt handelt und der Baukörper dem berechtigten Interesse der Betriebserweiterung dient. Bereits im Juli 2019 hatte das Starnberger Landratsamt das Bauvorhaben auf der Maxhöhe abgelehnt, weil die damals geplante Einfahrtshöhe für die landwirtschaftlichen Maschinen zu gering bemessen war.

Dies hat der Bauherr mittlerweile offenbar korrigiert und startet darum jetzt einen erneuten Anlauf. Der Berger Gemeinderat stimmte dem Bauantrag in seiner jüngsten Sitzung zwar mit großer Mehrheit zu, er tat dies aber nur unter der Maßgabe, dass das Bauvorhaben landwirtschaftlich privilegiert ist. Diese Frage muss nun das Amt für Landwirtschaft in Weilheim beurteilen. Die Genehmigung des Hallenbaus obliegt letztlich dem Starnberger Landratsamt.

© SZ vom 17.09.2020 / bad - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: