Berg:Im Erdreich verborgen

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Ein idyllisches Fleckchen ist die Kirche im Berger Ortsteil Manthal. In ihrem Umgriff wird zudem ein Bodendenkmal vermutet. (Foto: Georgine Treybal)

Im Ortsteil Harkirchen wird ein Bodendenkmal südlich der Kirche vermutet. Die Gemeinde will dieses erhalten

Von Sabine Bader, Harkirchen

Mit Bodendenkmälern ist das so eine Sache. Denn man sieht sie so gut wie nicht, liegen sie doch schon per Definition im Boden verborgen. Und das ist auch das Problem. Man weiß folglich oft nicht, dass sie überhaupt da sind. Zu Bodendenkmälern zählen zum Beispiel Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Verkehrswege und Grenzen.

Soll auf einer Fläche beispielsweise ein Neubau errichtet werden, kann das Denkmal durch unfachgerechte Baggerarbeiten ganz schnell beschädigt oder gar zerstört werden. Eines jener Bodendenkmäler wird im kleinen Berger Ortsteil Harkirchen vermutet. Und zwar südlich der Kirche Sankt Peter und Paul. Die Landeshauptstadt München will einen Teil ihres großflächigen Grundstücks im Süden der Kirche verkaufen. Auf dem Gelände stehen ein Gutshof und etlichen Nebengebäude. Das Grundstück, und darüber ist sich die Landeshauptstadt sehr wohl bewusst, wird natürlich attraktiver, wenn schon beim Verkauf klar ist, was man darauf bauen darf. Verkauft werden soll nur der Bauernhof im Südwesten des Geländes, die Nebengebäude im Südosten bleiben im Besitz der Münchener. Weil aber das Bauvorhaben unterhalb der kleinen Kirche ein mögliches Denkmal, das im Boden verborgen liegt, tangieren könnte, hat die Gemeinde Berg beschlossen, für den Umgriff von Kirche und Gutshof einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Ganze war schon im Juli 2015 gewesen. Jetzt, einige Zeit später, will man mit den Plänen in die öffentliche Auslegung gehen und davor will wiederum das zuständige Planungsbüro Skorka wissen, für welche der fünf Bauvarianten sich die Berger Gemeinderäte entscheiden. Chefin Manuela Skorka erläuterte im Gemeinderat am Dienstag die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten. Wobei erklärtes Ziel für die Gemeinderäte ist, dass das vermutete Bodendenkmal möglichst wenig oder gar nicht tangiert wird. Gleichzeitig ist sich das Gremium aber auch dessen bewusst, dass ein potenzieller Käufer des Grundstücks zurecht Wert auf ein ansehnliches und sowohl energetisch als auch von der Belichtung günstiges Wohngebäude legen dürfte. Alles nicht ganz einfach unter einen Hut zu bringen. Schließlich entschied man sich für die Variante, die zwei zusammengebaute aber versetze Gebäude vorsieht, die mit ihrer Längsseite nach Süden ausgerichtet sind. Die Entscheidung im Berger Gemeinderat fiel gegen zwei Stimmen.

Sollten in Harkirchen tatsächlich ein Bodendenkmal verborgen liegen, dann darf nicht einfach die erstbeste Baufirma drauflosbuddeln. Es sind in jedem Fall fachgerechte Grabungen von Nöten. Das besagt, dass laut Bebauungsplanentwurf alle Arbeiten unter wissenschaftlicher Aufsicht und mit geeignetem Gerät zu erfolgen haben. Mögliche Fundstücke müssen darüber hinaus archäologisch beurteilt, dokumentiert und fachgerecht konserviert sowie der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellt werden. Dass sich das Bauvorhaben dadurch zeitlich verzögern kann, ist bei all dem fast schon eine Normalität. Aber das steht noch in den Sternen. Schließlich handelt es sich hier lediglich um eine Verdachtsfläche und nicht schon um ein erklärtes Bodendenkmal. Man wird also sehen.

© SZ vom 15.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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