Berg:Im Clinch

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Der Betreiber des "Seehotel Leoni" klagt gegen die Baugenehmigung Gastl-Pischetsrieders und verliert vor Gericht

Von Benjamin Engel, Berg

Das Gelände, auf dem das Hotel direkt am Starnberger Seeufer steht, gehörte einst der Fischerfamilie Gastl. Deren Bauernhaus ist gleich gegenüber auf der anderen Straßenseite am Südende Leonis zu finden. Als Andreas Gastl-Pischetsrieder den alten Stall einschließlich Tenne abreißen ließ, um sein neues Café zu bauen, klagten die Hotelbetreiber gegen die Baugenehmigung. Das Verwaltungsgericht München hat die Beschwerde erst kürzlich abgewiesen. Von der Klage sei er überrascht gewesen, sagt der 34-jährige Gastl-Pischetsrieder, der die Entscheidung schriftlich vor sich liegen hat. Er habe Verzögerungen bei der Eröffnung seines Cafés gefürchtet.

Das Starnberger Landratsamt hatte ihm im Februar 2014 genehmigt, den Stall mit Tenne abzureißen und an dessen Stelle ein Haus für Fischerei, Direktvermarktung mit Café, Wohnungen und Garagen zu errichten. Gleichzeitig erlaubte es, die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe von drei Metern für das Erdgeschoss um 89 Zentimeter zu überschreiten. Denn bei der Bauleitplanung sei vergessen worden, das Geländer für die Dachterrasse darüber zu berücksichtigen, sagt Gastl-Pischetsrieder. Auch der neue Kinderspielplatz wurde kritisch gesehen.

Die Hotelbetreiber argumentierten, dass das Vorhaben rücksichtslos sei. Die Gaststätte mit mehr als 70 Sitzplätzen sei so groß, dass durch sie das Nachbargrundstück erheblich gestört werde. Die Gäste sowie der Autoverkehr würden erheblichen Lärm verursachen. Direkt gegenüber seien die Tagungs- und Schlafräume des Hotels. Zudem sei die Assenbucher Straße für den Autoverkehr, der zu erwarten sei, zu klein dimensioniert und obendrein eine Sackgasse. Außerdem kritisierten sie, dass die Bauherren kein Schallgutachten für den Kinderspielplatz vorgelegt hatten. Denn dieser könne die Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen im Hotel stören. Gastl-Pischetsrieder wies darauf hin, dass der Autoverkehr wegen des Hotels ohnehin bereits rege sei. Der Hotelbetrieb erzeuge mehr Geräusche als sein Betrieb.

Ebenso lehnte das Starnberger Landratsamt die Klage der Hotelbetreiber ab. In einem Dorfgebiet seien die in der Baugenehmigung angeführten Nutzungen zulässig. Auch erkenne die Behörde nicht, dass die Nachbarn durch die Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe beeinträchtigt würden. Schließlich legte Gastl-Pischetsrieder ein schalltechnisches Gutachten vor. Danach seien die Richtwerte tagsüber eingehalten. Lediglich nachts käme es zu geringfügigen Überschreitungen von 0,2 Dezibel. Die zulässigen Spitzenpegel würden außer im südlichen Bereich des Hotels eingehalten. Zwei Stellplätze für das neue Café verursachten dies. Diese dürften nach 22 Uhr nicht genutzt werden. Das machte auch das Landratsamt zur Auflage.

Das Verwaltungsgericht München hielt die Klage der Hotelbetreiber gegen die Baugenehmigung für unbegründet. Der geplante Betrieb störe in einem Dorfgebiet nicht wesentlich, teilte das Gericht schriftlich mit. Nachbarschaftliche Belange seien hinsichtlich der Wandhöhe nicht berührt. Die Lärmimmissionen durch Kinder seien in der Regel auch keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Die schalltechnischen Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Richtwerte tagsüber eingehalten würden. Nur die beiden Stellplätze im südlichen Bereich dürften eben nach 22 Uhr nicht genutzt werden. Das müsse der Café-Betreiber sicherstellen.

© SZ vom 21.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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