Berg:Gericht pulverisiert Mörserturm

Seit Jahren tobt der Streit zwischen Siegfried Genz und den Behörden. Jetzt entschied der Verwaltungsgerichtshof: Der schwarzgebaute Turm muss weg.

Sabine Bader

Der Berger Kaufmann Siegfried Genz darf seinen Mörserturm nicht zur Sternwarte umbauen, das ist kurz der Tenor des jetzt verkündeten Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München. Damit stehe der Beseitigung des ohne Genehmigung errichteten Baus "nichts entgegen", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Seit Jahren ein Streitobjekt: Der Mörserturm auf der Maxhöhe in Berg auf dem Anwesen des Kaufmanns Siegfried Genz. (Foto: STA)

In ihrem Urteil bemängelten die Richter des 1. Senats in der Hauptsache, dass Genz kein Konzept vorgelegt habe, aus dem schlüssig hervorgehe, dass die von ihm beantragte Sternwarte auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen werde. Dabei komme gerade dieser Voraussetzung bei einer Sternwarte besondere Bedeutung zu, heißt es in der Mitteilung des VGH. Auch müsse eine Sternwarte nicht zwingend im Außenbereich stehen - wie hier auf der Maxhöhe. Dass auch in bebauten Gebieten Einrichtungen dieser Art möglich seien, zeige sich am Beispiel der Volkssternwarte in München.

"Das Urteil hat bestätigt, dass wir mit unserer Rechtsauffassung richtig liegen", sagte am Dienstag Landrat Karl Roth. Für die Bauherren im Landkreis sei dieses Signal - "nämlich dass sich Schwarzbau nicht lohnt" - wichtig. Roth: "Mit Geld kann man Prozesse führen, hinauszögern, verschleppen, aber keine Urteile kaufen." Ähnlich auch die Sichtweise von Rupert Monn: "Das Urteil zeigt, dass Herr Genz und sein Anwalt - all ihren Beschimpfungen und Verunglimpfungen zum Trotz - am Rechtsstaat nicht vorbeikommen."

Genz' Anwalt Veauthier lehnte gestern jegliche Stellungnahme für sich und seinen Mandanten ab. Eine Revision gegen das Urteil der höchsten bayerischen Verwaltungsrichter ist nicht zugelassen. Genz bleibt lediglich die Möglichkeit, sich deshalb beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu beschweren.

© SZ vom 17.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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