Bauausschuss Tutzing:Vorerst abgelehnt

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Landratsamt soll über Baupläne einer Gärtnerei befinden

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Tutzing

Ein bestehender Gartenbaubetrieb in Traubing soll erweitert werden. Der Bauausschuss, der am Dienstag über einen Vorbescheidsantrag entscheiden sollte, war in einem Dilemma. Es lag zwar ein schlüssiges Erweiterungskonzept vor, jedoch keine Stellungnahmen der Fachbehörden, die normalerweise erst zu einem späteren Zeitpunkt eingebunden werden. Wenn sich das Gremium aber bereits im Vorfeld festlegt, könnte sich das Gebiet womöglich ganz anders entwickeln, als von der Gemeinde gewünscht. Am Ende einer eingehenden Debatte entschied sich das Gremium für einen Königsweg. Der Ausschuss griff den Vorschlag von Bauamtsmitarbeiter Christian Wolfert auf, den Antrag abzulehnen und die Entscheidung an das Landratsamt weiterzureichen.

Die 8,5 Hektar große Fläche liegt nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Wasserschutzgebiet Schutzzone drei. Hier sind Genehmigungen von den Fachbehörden erforderlich, wie etwa vom Wasserwirtschaftsamt. Bei einem privilegierten Betrieb ist zudem das Amt für Landwirtschaft zuständig. Die Behörde entscheidet, ob die bestehende Privilegierung verlängert wird und ob die geplanten Neubauten erforderlich sind. "Es ist eine Vielzahl von Problematiken", erklärte Wolfert.

Zusätzlich zu den bestehenden Gebäuden ist ein Wohngebäude mit Hofladen, Kühlbereich und eine Betriebsleiterwohnung mit sieben Zimmern und zwei Bädern geplant. Darüber hinaus sollen eine rund 38 Meter lange Maschinenhalle sowie eine Landwirtschaftshalle entstehen. Wie Georg Schuster (Ödp) vorrechnete, bedeutet das eine Verdoppelung der überbauten Fläche. Sollte man das genehmigen, stehe die Gemeinde in der Pflicht. "Wenn wir zustimmen, ist für uns der Zug abgefahren", erklärte auch Heinrich Reiter (FW). Ohne dass man wisse, wohin die Reise gehe, müsse man einen Beschluss fassen, der Rechtskraft habe, gab Wolfgang Marchner Marchner (Bürger für Tutzing) zu bedenken. Ihm als Trinkwasserreferenten würden sich bei dieser Baurechtsmehrung im Wasserschutzgebiet die Haare sträuben. Der Gartenbaubetrieb hat keine Trinkwasserzuleitung, er bezieht das Wasser aus einem eigenen Brunnen. Zum Gießen wurde bislang das Wasser aus dem Starzenbach verwendet. Die Abwasserentsorgung ist nicht geklärt. Das Regenwasser könnte in den dortigen Teich eingeleitet werden. Bürgermeisterin Marlene Greinwald zeigte sich besorgt, dass hier ein Altersruhesitz entstehen könne. Es gebe viele Leute, die sich das wünschten. Mit einem Gartenbaubetrieb dieser Größe indes könne sie durchaus leben.

Letztendlich lehnte das Gremium den Antrag ab, signalisierte aber seine Zustimmung, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nun muss die Kreisbehörde entscheiden, ob die Planungen genehmigungsfähig sind und welche Fachbehörden hinzugezogen werden. Sollten die Fachbehörden die Planungen genehmigen, wird der Beschluss des Bauausschusses ersetzt und die Gemeinde kann erneut entscheiden, wie es weitergehen soll.

© SZ vom 06.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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