Aus dem Amtsgericht:Trinkspiele und Hakenkreuz

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19-Jähriger entschuldigt sich für Schmiererei - Geldbuße

Von Christian Deussing, Gilching

Ausgerechnet auf den Pausenhof des Christoph-Probst-Gymnasiums in Gilching, das nach dem Nazi-Widerstandskämpfer benannt ist, hat ein Bursche ein großes rotes Hakenkreuz geschmiert. Die Sprühaktion ereignete sich in der sogenannten Freinacht zum 1. Mai 2017. Der junge Mann war von der Polizei erwischt worden. Am Dienstag musste er sich wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten.

"Ich hatte in der Nacht mit Freunden viel getrunken, Musik gehört und wohl die Kontrolle über mich verloren und diesen Scheiß gemacht", versuchte der 19-jährige Angeklagte seine Straftat vor Jugendrichter Ralf Jehle kleinlaut zu erklären. Jehle wollte von dem Lehrling auch wissen, ob er sich der Bedeutung des Hakenkreuzes und der Schrecken der NS-Herrschaft bewusst sei. "Das ist mir bekannt", antwortete der geständige Angeklagte und versicherte, "nichts mit der rechten Szene zu tun zu haben". Der Gilchinger erzählte, dass er in der damaligen Nacht mit Kumpels mit "Trinkspielen" und Musik vor der Schule gefeiert und das aufgesprühte Kreuz "mit vier Haken vergrößert" habe.

Das Nazi-Symbol musste eine Fachfirma beseitigen, die Kosten von 229 Euro hat der Angeklagte der Gemeinde bezahlt. Er habe auch die Anwaltskosten übernehmen müssen, sagte der 19-Jährige, der sich für seine Tat im Suff schämte. Er sei in geordneten familiären Verhältnissen aufgewachsen, hieß es seitens der Jugendgerichtshilfe. Deren Vertreterin sprach von einer "jugendtypischen Tat mit Besäufnis in der Gruppe". Daher sei eine Geldauflage wohl sinnvoller als eine Führung durch die KZ-Gedenkstätte Dachau, wie zunächst angedacht.

Der Staatsanwalt bewertete das Verhalten des Angeklagten ähnlich und sagte, dass es sich hier um eine "gewisse planlose und impulsive Straftat" gehandelt habe, die eine Dummheit und nicht Ausdruck einer rechten Gesinnung gewesen sei. Das betonte ebenso der Verteidiger. Er führte an, dass sein Mandant "ohne nachzudenken die Freinacht genutzt habe, über die Stränge zu schlagen".

Das Gericht verhängte schließlich eine Geldbuße von 300 Euro gegen den 19-Jährigen. Der Jugendrichter konnte die Bewertungen im Prozess zur Person nachvollziehen und hielt dem 19-Jährigen zugute, sich "klar und glaubhaft" von der Hakenkreuz-Schmiererei distanziert zu haben. Der Richter nahm es dem Angeklagten ab, dass bei der Tat "keine rechtsradikale Gesinnung dahinter gestanden" habe. Der junge Gilchinger akzeptierte das Urteil und erschien erleichtert.

© SZ vom 21.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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