Antikorruptions-Richtlinie:Tutzing beugt Bestechung vor

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Gemeinderat erlässt Regeln für alle Mitarbeiter des Rathauses

Eine Antikorruptionsrichtlinie regelt jetzt für alle Mitarbeiter des Tutzinger Rathauses, wie sie sich zu verhalten haben, wenn ihnen Geschenke oder Gefälligkeiten angeboten werden. Einen entsprechenden Erlass für den internen Gebrauch hat der Gemeinderat verabschiedet. Einen konkreten Anlass gebe es nicht, betonte Geschäftsleiter Marcus Grätz. Schon unter dem von 2014 bis 2017 amtierenden Bürgermeister Rudi Krug (ÖDP) habe die Devise gegolten: "Keiner nimmt Geschenke an." In Einzelfällen sei geklärt worden, ob jemand Blumen - die bisweilen kämen - habe behalten dürfen.

Weil aber die Gemeinde Pöcking eine entsprechende Richtlinie erlassen hat und allen Bürgermeistern im Landkreis geraten wird, sich abzusichern, beugt Tutzing nun allen möglichen Fallstricken vor. "Damit aus einer Kleinigkeit nicht was Großes wird. Wir sitzen ja hier nicht, um verklagt zu werden", wie Grätz ausführte. Es müsse bereits der geringste Anschein vermieden werden, für persönliche Vorteile in Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung empfänglich zu sein, heißt es in der Richtlinie. Gemeindliche Beschäftigte dürften daher keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile annehmen, vor allem keinerlei Geld. Was den Bediensteten im Rathaus erlaubt ist: Einmal im Jahr dürfen sie Sachzuwendungen, Gutscheine oder Freikarten im Wert von bis zu 25 Euro pro Zuwender mitnehmen.

Auch eine "übliche und angemessene Bewirtung" ist geregelt, wenn Gemeindemitarbeiter in Ausübung ihres Amtes zum Essen eingeladen sind. Wer irgendwo im Namen der Gemeinde ein Gastgeschenk entgegennimmt, muss es im Rathaus abliefern. Wird eine Gabe unzulässigerweise aufgedrängt, etwa einfach in der Dienststelle abgegeben, entscheidet die Bürgermeisterin, ob sie zurückgeschickt wird, ob verderbliche Waren vernichtet oder anonyme Spenden an gemeinnützige Einrichtungen verteilt werden - oder ob die Gemeinde sogar Strafanzeige gegen den Zuwender erstattet.

© SZ vom 04.08.2020 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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