Andechs:Frau mit heißem Wasser verbrüht

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21-Jähriger glaubt, dass seine Zigaretten vergiftet sind

Ein 21-jähriger Mann, der glaubt, eine Frau habe ihn vergiften wollen, soll auf unbefristete Zeit in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Seit diesem Donnerstag muss sich der junge Mann, der zuletzt als Schweißer arbeitete, vor dem Landgericht München II verantworten. Mitte März dieses Jahres hatte er in Andechs einer 64-jährigen Frau heißes Wasser aus einem Kochtopf über den Kopf geschüttet. Die Frau erlitt Verbrennungen ersten Grades im Gesicht. Außerdem schlug ihr der 21-Jährige den Topf aus Metall gegen den Kopf. Folge war eine rund fünf Zentimeter lange Platzwunde. Der Schweißer hatte mit solcher Wucht zugeschlagen, dass an dem Metalltopf eine Delle entstand. Der Grund für die Attacke war, dass er glaubte, die Frau habe seine Zigaretten vergiftet. Seit der Tat ist er im Isar-Amper-Klinikum in München-Haar einstweilig untergebracht. Dort hatte sich der 21-Jährige anfangs geweigert, Medikamente zu nehmen. Inzwischen hegt er den Verdacht, man tue ihm in der Klinik irgendetwas ins Essen. Laut Diagnose seiner Ärzte leidet der Schweißer an einer paranoiden Schizophrenie. Aus diesem Grund kann er strafrechtlich nicht für die Attacke mit dem Kochtopf zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Gericht beantragt. Da der Mann zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 war, findet der Prozess vor der Jugendkammer statt. Die stark dämpfende Wirkung der Psychopharmaka, die er im Isar-Amper-Klinikum bekommt, merkt man ihm an. Zum Auftakt des Prozesses saß er zeitweise mit weit nach vorne gesenktem Kopf und herabhängenden Schultern auf der Anklagebank. Auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein antwortete er anfangs gar nicht, dann aber doch, jedoch nur zögerlich und sehr, sehr langsam.

Nach der Einlieferung in das Isar-Amper-Klinikum soll der Mann anfangs sehr aggressiv gewesen sein und verlangt haben, entlassen zu werden. Aus diesem Grund, so einer der Ärzte, habe man bei einem Gericht die "Zwangsmedikation" beantragt, was sehr selten geschehe. Der Antrag sei aber nicht beantwortet worden. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 18.12.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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