Andechs:Das Nadelöhr

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Ein Bild wie dieses hatte sich den Andechser Bürgern im Verlauf dieses Jahres mehrfach geboten. Ständig war in der Herrschinger Straße gebaut worden. (Foto: Georgine Treybal)

Die Anlieger werden am Ausbau der Gehsteige in der Ortsstraße beteiligt

Von Ute Pröttel, Andechs

Ein Quell steten Ärgers für Anlieger ist die Straßenausbaubeitragssatzung, so auch in Andechs, wo seit geraumer Zeit an der Ortsdurchfahrt gebaut wird. Sie ist ein Nadelöhr im Landkreis. Pendler vom Ammersee Richtung Starnberg benutzen die Strecke, im weithin bekannten Kloster werden jährlich knapp eine Millionen Besucher begrüßt und nicht alle pilgern zu Fuß auf den Heiligen Berg. Viele fahren durch Erling an. Schließlich wird in der nahe gelegenen Molkerei an sieben Tagen in der Woche gearbeitet, was eine Menge Lieferverkehr mit sich bringt. Kein Wunder also, dass die stark frequentierte Strecke sanierungsbedürftig war. Die Baumaßnahmen strapazieren seit nunmehr zwei Jahren die Nerven der Anwohner. Im Jahr 2015 wurde die Kreuzung in der Ortsmitte saniert. In diesem Jahr wandert die Baustelle auf der Herrschinger Straße vor und zurück. Da eine Umleitung im westlichen Ortsteil unmöglich ist, muss der Ausbau in Teilabschnitten von 50 Metern Länge erfolgen. Der Verkehr wird einspurig daran vorbeigeleitet. Im kommenden Jahr steht noch die Sanierung der Starnberger Straße an. Was mindestens genauso wie die Dauer der Baustelle an den Nerven der Anwohner zerrt, ist die Ungewissheit, wie teuer sie die Erlinger Ortsdurchfahrt zu stehen kommt.

Die Kosten für den Ausbau der Straße übernimmt das Staatliche Bauamt. Gehwege und Straßenbeleuchtung sind von der Gemeinde zu bezahlen. Im Haushalt 2016 sind die Gehwege mit 230 000 Euro, die Straßenbeleuchtung mit 21 000 Euro für die Herrschinger Straße veranschlagt. An diesen Kosten muss die Gemeinde die Anwohner beteiligen. So sieht es das Kommunalabgabengesetz in seiner letzten Änderung vom 1. April diesen Jahres vor und dies bekräftigte nun Anfang November noch einmal der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs in einem Urteil.

Weder eine gute Finanzlage, noch ein ausgeglichener Haushalt - beides in Andechs ohnehin nicht der Fall - reichen aus, um die Ausbaubeitragssatzung auszuhebeln. Gemeinden können ihre Satzung nur abschaffen, wenn der Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung die Einnahmen übersteigt.

Die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Andechs sieht im Falle der Gehsteige und Straßenbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt eine Beteiligung der Anlieger in Höhe von 55 Prozent vor. Zugrunde gelegt wird nicht die Länge eines Grundstücks entlang der Straße, sondern die Grundstücksfläche beziehungsweise die Geschossfläche, die sich aus dem Rahmenplan oder aus dem geltenden Bebauungsplan ergeben.

Der Gemeinderat hat nun die Satzung entsprechend der neusten Rechtsprechung angepasst. So wird die seitliche Tiefenbegrenzung von beitragspflichtigen Grundstücken von 100 auf 50 Meter reduziert. Und die Möglichkeit von Ratenzahlung und Stundung in dem Paragraf "Billigkeitsmaßnahmen" eingeführt, um den Bürgern eine flexiblere Art der Zahlung zu ermöglichen. In einem weiteren Beschluss hat der Rat auch das Abrechnungsgebiet festgelegt: Zur Finanzierung der Gehwege werden sämtliche Anlieger vom westlichen Ende der Herrschinger Straße bis zum östlichen Ende der Starnberger Straße hinzugezogen. Abgerechnet wird 2017 erst nach dem Ende der Baumaßnahmen, sprich wenn die Starnberger Straße fertiggestellt ist.

© SZ vom 02.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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