Amtsgericht:Geldstrafe wegen Beleidigung

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23 Jahre alter Asylbewerber ist nach Rangelei mit Polizei reumütig

Von Christian Deussing, Gauting

Der Prozess um eine Rauferei, Bedrohungen und Beleidigungen im März und Juli vergangenen Jahres in einer Gautinger Asylunterkunft endete vor dem Jugendgericht Starnberg mit einem Freispruch - sowie einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hierzu wurde einer der Angeklagten, ein 23-jähriger Asylbewerber, am zweiten Prozesstag verurteilt. Der ursprüngliche Vorwurf, dass er im März 2018 einen Polizisten bei dessen Einsatz in der Unterkunft tätlich angegriffen habe, ließ sich in dem Verfahren nicht eindeutig nachweisen.

Der zweite Angeklagte, der in dem Fall verwickelt war, hatte gefesselt am Boden liegend einen Polizisten in den Finger gebissen. Das sei aber "reflexartig" geschehen, wie Jugendrichter Ralf Jehle darlegte. Er berief sich hierbei auf die Aussagen des rechtsmedizinischen Sachverständigen und sprach den 21-Jährigen frei. Der Gutachter hatte in der Verhandlung betont, dass beide Männer durch Psychopharmaka und erhebliche Alkoholisierung affektiv hoch reizbar in der Nacht gehandelt hätten und somit eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Beim zweiten Vorfall im Juli 2018 sollten die Angeklagten betrunken einen ebenfalls alkoholisierten Mitbewohner in der Unterkunft mit Fäusten traktiert haben. Dabei habe einer der Angeklagten auch versucht, ihm mit einem Stuhl auf den Kopf zu schlagen, hatte der frühere Mitbewohner am ersten Prozesstag dem Gericht erzählt. Doch diese Version ließ sich auch nicht durch Aussagen weiterer Zeugen belegen.

Die Verteidiger bezeichneten deren Schilderungen als widersprüchlich. Sie verwiesen zudem auf die "aufgeputschte Situation in sehr beengten Wohnverhältnissen". Es habe "Streit um ein Mädchen" gegeben, so dass Eifersucht bei den Konflikten sicher eine Rolle gespielt habe, sagte der Anwalt des älteren Angeklagten, der sich mit Tritten und ungezielten Schlägen bei der vorläufigen Festnahme gewehrt hatte. Wegen des rabiaten Verhaltens des 23-Jährigen in beiden Nächten forderte die Staatsanwältin eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro.

Der Mann zeigte sich im Prozess aber einsichtig, entschuldigte sich für sein damaliges Verhalten und erklärte in seinem Schlusswort: "Es tut mit alles sehr leid."

© SZ vom 09.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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