Linksaußen:Basketball-GG, Artikel 3

Lesezeit: 1 min

Die jüngste Freibier-Aktion im Audi-Dome ist vor allem eines: diskriminierend

Von Ralf Tögel

Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Das sei an dieser Stelle den Basketballern des FC Bayern München zugerufen, besonders die Stelle mit dem Geschlecht - die wohl nicht ohne Grund ganz vorne seht. Denn die Bayern haben ein böses Foul begangen. Beim Heimspiel gegen Rasta Vechta bekamen die ersten 1000 Zuschauer ein Freibier, aber nur diejenigen, die einen Bart getragen haben. Weil man nun davon ausgehen muss, dass Damenbärte eine eher seltene Angelegenheit sind und Frauen, die über einen solchen verfügen, diesen selten bis niemals öffentlich zur Schau tragen, ist diese vielleicht witzig gemeinte Idee am Ende: diskriminierend.

Denn: Welcher Mann lässt seine Frau/Freundin/Begleitung freiwillig von seinem Bier nippen (zumal er nur eines bekommt)? Und: Was empfanden die Rasta-Gäste, die bekanntlich ihre üppige Haarpracht auf dem Kopf tragen und nicht im Gesicht? Überhaupt: Wieso bloß die ersten Tausend? Damit nur die Schnellen was kriegen? Da kämpfen die Tennisspielerinnen dieser Welt (mit Hilfe einiger weniger männlicher Kollegen) seit Jahrzehnten um Gleichbehandlung bei den Siegprämien und dann so etwas. Kann es denn sein, dass sich der Vorstand der Bayern-Basketballer aus sportlichen Männern mit Bärten zusammensetzt, die schnell unterwegs sind? Offenbar hat der Verein weder eine Frauen- noch eine Gleichstellungsbeauftragte. Oh, oh. Wie sang schon der Godfather of soul: "This is a man's world / But it wouldn't be nothing, nothing without a woman or a girl". Kapiert?

Vorschlag zur Güte: Wie wär's mit einer Freiproseccoaktion für Frauen ohne Bart? Und zwar für alle, die kommen. Die Idee mit der Frauenbeauftragten (Vorschlag: Conchita Wurst) sollte dringend geprüft werden, klaro? Noch was, Basketball-GG, Artikel 3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Größe, seiner Schnelligkeit, seines Haar- oder Bartwuchses beim Erhalt eines freiwillig abgegebenen Kaltgetränks benachteiligt oder bevorzugt werden."

© SZ vom 21.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: