München:Landgericht stoppt Sicherungsverwahrung für Westparkmörder

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Er gilt als "tickende Zeitbombe", doch nun hat das Münchner Landgericht es abgelehnt, den als Westparkmörder bekanntgewordenen Mann in Sicherungsverwahrung unterzubringen. Der 36-Jährige kommt allerdings zumindest vorerst nicht frei, denn es gibt bereits einen neuen Haftbefehl.

Das Münchner Landgericht lehnte am Montag nach einem halben Jahr Verhandlung die beantragte Unterbringung des Münchner Westparkmörders in Sicherungsverwahrung ab. Demnach müsste der Mann freigelassen werden. Allerdings gibt es bereits einen neuen Haftbefehl. Der Mann hatte im Prozess vor etwa sechs Wochen eine Beisitzerin als Hure beschimpft. Es sei Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden, "weil nicht davon auszugehen ist, dass er sich nach einer Entlassung freiwillig dem Verfahren wegen Beleidigung stellt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger.

Das Landgericht München hat die Sicherungsverwahrung für den Westparkmörder abgelehnt. Frei kommt der Mann dennoch nicht. (Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft vertrat während der Verhandlung die Ansicht, dass der heute 36-jährigen Gorazd B. erneut schwerste Gewalttaten begehen könnte. Bereits wegen versuchten Totschlags vorbestraft hatte B. 1993 im Alter von 18 Jahren einen Jogger im Münchner Westpark erstochen. Das Motiv: B. war nach einem Streit mit seiner Freundin und wegen eines laufenden Abschiebeverfahrens frustriert.

Schon die Verurteilung wegen dieser Tat entwickelte sich zu einem schwierigen Prozess: Erst 2003 einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft in einem Deal darauf, gegen B. die Jugendhöchststrafe zu verhängen. Die hat er längst abgesessen - einschließlich der Untersuchungshaft befindet er sich seit 14 Jahren hinter Gittern.

Die Staatsanwaltschaft München I, die ursprünglich auf eine lebenslange Freiheitsstrafe gedrängt hatte, hielt ihn nach wie vor für eine "tickende Zeitbombe". Auch mehrere Gerichtspsychiater bescheinigen ihm eine "anhaltend hohe Gefährlichkeit". Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

B.s Verteidiger Gunther Haberl war dagegen der Auffassung, es sei rechtswidrig, seinen Mandanten dauerhaft wegzusperren. B. habe seine Strafe mehr als abgesessen. Seit Jahren sei er in der Haft nicht mehr auffällig gewesen.

Während des Prozesses hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die das Urteil über den Westparkmörder beeinflusst hat. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung darf nur noch unter bestimmten, eng gefassten, Voraussetzungen ausgesprochen werden. Von dem Betroffenen müssen weiterhin schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten zu erwarten sein, und er muss psychisch gestört sein.

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